Gebet in einem Gewand mit freier Schulter
Fatwâ-Nummer: 124265

  • Fatwâ-Datum:31-5-2021
  • Bewertung:

Frage

Ist das Gebet in einem Unterhemd gültig, ungültig oder verpönt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn dieses Kleidungsstück, worin das Gebet verrichtet werden soll, eine der beiden Schultern nicht überwiegend bedeckt, so gilt nach der akzeptierten Meinung der hanbalitischen Schule ein hierin verrichtetes Pflichtgebet als ungültig. Nach der Mehrheitsmeinung ist das Bedecken der beiden Schultern im Gebet eine Sunna-Handlung und keine Pflicht. Ein Gebet in einem solchen Kleidungsstück ist korrekt und dies wird auch von uns bevorzugt.

 

In „Ar-Raud Al-Murbi“ und dem Kommentar dazu wird von Ibn Qâsim überliefert: „Es reicht, die Al-Aura (zu bedeckenden Körperteile) zu verhüllen: Beim Mann wird diese nach dem Konsens in den freiwilligen Gebeten erleichtert gewertet.“

 

Die Verhüllung der Al-Aura beim Mann erfolgt durch vollständige Bedeckung (nicht nur teilweise) einer seiner beiden Schultern im Pflichtgebet, selbst wenn dies mit etwas geschieht, das die Haut durchscheinen lässt. Dies folgt aus dem Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Kein Mann soll in einem einzigen Kleidungsstück beten, wobei nicht ein Teil davon auf seiner Schulter ist“ (Al-Buchârî und Muslim nach Abû Huraira).

 

Al-Wazîr sagte: „Die Gelehrten sind sich konsensmäßig einig, dass es für einen Betenden nicht notwendig ist, eine der beiden Schultern im Gebet zu bedecken – sei dies ein Pflichtgebet oder ein freiwilliges –, mit Ausnahme der Meinung von Ahmad. Er hat dies im Pflichtgebet als wâdschib (Pflicht) erklärt, während es von ihm bezüglich eines freiwilligen Gebets zwei Überlieferungen gibt. An-Nawawî und andere sagten: ‚Von Ahmad werden zwei Auffassungen überliefert. Nach einer ist es weder im Pflichtgebet noch im freiwilligen vorgeschrieben. Das ist auch die Ansicht von Mâlik, As-Schâfiî, Abû Hanîfa und der Mehrheit der früheren und späteren Gelehrten. Dies gilt aufgrund seines Wortes (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): (...) so wickle es um den Unterkörper.‘“

 

Allâma Al-Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) bevorzugte die Mehrheitsansicht der Gelehrten und schreibt in „As-Scharh Al-Mumti“: „Das zweite Wort hierzu lautet, dass die Bedeckung einer Schulter Sunna aber keine Pflicht ist. Gestützt wird dies auf den Hadîth: ‚(...) und wenn es (das Gewand) eng ist, so wickle es um den Unterkörper.‘“

 

Dementsprechend ist vorzuziehen, dass das Gebet in einem Kleidungsstück, das nicht überwiegend eine der beiden Schultern bedeckt, verpönt (makrûh), aber nicht ungültig ist. Dies, obwohl es besser wäre, die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten zu umgehen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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