Sogar die Teilnahme an Spielen, die derartige Dinge enthalten, ist verboten.
Fatwâ-Nummer: 135501

  • Fatwâ-Datum:13-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Ich hatte die Chance gehabt, an einer westlichen Spielwebseite für Wettbewerbe teilzunehmen. Ich habe mich daran beteiligt. Es war ein kostenloses Spiel, bei dem man leere Felder mit gewissen Ziffern ausfüllen musste. Wenn die vorgegebenen Ziffern zutreffen, gewinnt man enorme Geldgeschenke. Und das wiederholt sich jeden Tag.
Nach und nach bekam ich jedoch Gewissensbisse, weil ich dachte, es könnte im Islâm verboten sein, und so habe ich darauf verzichtet. Nachdem ich mit derartigen Spielen aufgehört hatte, erfuhr ich, dass ich einige Geldgeschenke gewonnen hatte. Manche davon geben mir die Chance, gegen Geld weiterspielen zu können. Das ist selbstverständlich Glücksspiel. Und manche erfordern kein weiteres Spielen, sondern sind nur gegen bestimmte Versandkosten zu erhalten.
Das Spielen auf dieser Webseite ist entweder kostenlos oder gegen Geld. Diese Gelder sind übrigens nicht ausschließlich von Wettbewerben oder Wetten erworben, sondern auch von Werbung für manche Institutionen, die in der Handels-, Dienstleistungs- oder Werbebranche tätig sind, worunter auch manchmal einige Spielkasinos und selten einige christliche Missionsseiten zu finden sind. Meine Frage lautet: Darf ich weiterspielen und diese Geldgeschenke annehmen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Teilnahme an diesen Spielen, die Versandgebühren und die Werbung für Spielkasinos und christliche Missionsseiten sind allesamt Grund genug für das Verbot solcher Spiele. Durch die gebührenpflichtige Teilnahme wird dieses Spiel zum Glücksspiel. Die Werbung für solche Sünden ist eine Art Förderung von Frevel und Übel. Imam Muslim berichtete in seinem Werk, dass Abû Huraira überlieferte, dass der Prophet sagte: "Wer zu einem Irrweg aufruft, der ist genauso schuldig wie derjenige, der seinem Ruf folgt, ohne dass etwas von ihren Sünden reduziert wird."

 

Voraussetzung für die Erlaubnis (kostenloser) Wettbewerbe ist, dass diese den Muslimen nutzen, wie z. B. die Förderung von profanen oder religiösen Wissenschaften, was in deinem Falle aber nicht vorhanden ist. Daher sind wir der Meinung, dass die Teilnahme an diesen Spielen nicht gestattet ist und man den Gewinn daraus nicht annehmen darf. Du musst dich also von diesen Geldern befreien, indem du diese für wohltätige Zwecke spendest. Nur für das, was du davon bereits ausgegeben hast, bevor du wusstest, dass es islamisch verboten ist, trifft dich keine Schuld.

 

Allâh sagt: "Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört - dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allâh. Wer es aber von Neuem tut - die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben." (Sûra 2:275)

 

Allâh weiß es am besten.

 

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