Ist es für muslimische Verlobte gestattet, zu telefonieren und/oder zu chatten?
Fatwâ-Nummer: 159499

  • Fatwâ-Datum:23-6-2011
  • Bewertung:

Frage

As-salamuâleikum, ist es für muslimische Verlobte gestattet, zu telefonieren und/oder zu chatten?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn zwischen einem Mann und einer Frau eine Verlobung besteht, die Eheschließung jedoch noch nicht stattgefunden hat, so ist die Frau nach wie vor eine ihm fremde Frau. Fremd in dem Sinne, dass beide sich nur in Anwesenheit eines zur Ehe verbotenen männlichen Verwandten (Mahram) sehen dürfen.

 

Gegen eine Unterhaltung zwischen Verlobten ist nichts einzuwenden, sofern dies notwendig ist und alle Formen der Umgarnungen und Schmeicheleien unterlassen werden. Diese Regel gilt für jedermann, ob verlobt oder nicht.

 

Was eine Unterhaltung mit der Verlobten am Telefon oder im Chat angeht, so ist dies nach Möglichkeit zu umgehen, indem man die Angehörigen der Verlobten - wie zum Beispiel ihren Vater oder Ihren Bruder - anspricht, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Gespräch mit der Verlobten am Telefon oder im Chat kommen, so sollte man wie bereits oben erwähnt alle Formen der Umgarnungen und Schmeicheleien unterlassen.

 

Wir betonen noch einmal, dass es sich bei den Verlobten noch nicht um Ehepartner handelt und dass sich die beiden, Gott bewahre, möglicherweise wieder trennen, wenn sie sich in einigen Dingen nicht einigen können.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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