Für das unbedeckte Handgelenk der Frau beim Gebet gilt dasselbe Urteil wie für die Hand
Fatwâ-Nummer: 17979

  • Fatwâ-Datum:26-2-2017
  • Bewertung:

Frage

Dürfen die Handgelenke [einer Frau] beim Gebet aufgedeckt werden? Oder gehören sie zur Blöße?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Blöße der Frau beim Gebet umfasst deren ganzen Körper bis auf das Gesicht und die beiden Hände. Die Hand beginnt bei den Fingerspitzen und reicht bis zum Handrücken, daher unterscheidet sich das Entblößen des Handgelenks nicht von dem der Hand.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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