Die Onkel der Mutter mütterlicher- und väterlicherseits sind Mahram der Tochter
Fatwâ-Nummer: 18879

  • Fatwâ-Datum:5-3-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf das Mädchen ihren Hidschâb vor den Onkeln der Mutter oder des Vaters mütterlicher- und väterlicherseits ablegen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Onkel der Mutter mütterlicher- und väterlicherseits sind Mahram (naher männlicher Verwandter, der sie nicht heiraten darf) der Tochter. Sie darf vor ihnen ihren Hidschab ablegen. Denn Allâh der Erhabene zählt die Tanten mütterlicher- und väterlicherseits zum Personenkreis Mahram: „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, ...“ (Sûra 4:23).

 

Dies deutet darauf hin, dass die Onkel mütterlicher- und väterlicherseits für die Tochter ebenso ein Mahram sind. Zu den Tanten väterlicherseits gehören die Tante der Mutter und des Vaters väterlicherseits. Und zu den Tanten mütterlicherseits gehören die Tante der Mutter und des Vaters mütterlicherseits. Dies berichtete Ibn Taimiya. Dies ist ein Beweis dafür, dass die Onkel der Mutter oder des Vaters mütterlicher- und väterlicherseits der Tochter Mahram sind.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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