Das Gebet einer Frau, die sich bei ihrer Bekleidung nicht nach den Vorschriften des Islâm richtet, ist wertlos
Fatwâ-Nummer: 19587

  • Fatwâ-Datum:28-2-2017
  • Bewertung:

Frage

Eine Frau verrichtet das Gebet, aber nach dem Gebet trägt sie kurze Kleider, bedeckt ihre Kopfhaare nicht und parfümiert sich. Ist ihr Gebet gültig? Belehren Sie uns darüber, möge Allah Sie mit Gutem belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist zweifellos eine Sünde und Auflehnung gegen Allâh, die einen verhängnisvollen Einfluss auf die Religion, die Moral, den Ruf und die Ehre der Frau haben, dass sie ihre Reize vor den Männern zeigt und sich nicht bedeckt.

 

Das Gebet desjenigen Menschen, der sich so verhält, erfüllt zweifellos nicht den eigentlichen Zweck, weil das vollkommene Gebet von Sünden und Ungehorsamkeit abhält, wie Allâh der Erhabene und Gepriesene sagt: „Und verrichte das Gebet. Gewiss, das Gebet hält davon ab, das Schändliche und das Verwerfliche (zu tun).(Sûra 29:45). Das gilt für den Fall, dass die Frau im Gebet bedeckt, was bedeckt werden muss, aber ihre Reize außerhalb des Gebets zeigt.

 

Wenn sie aber im Gebet nicht die Körperteile bedeckt, die bedeckt werden müssen, dann ist ihr Gebet von Grund auf ungültig. Um zu wissen, was man im Gebet bedecken muss, sollte man die Fatwa Nummer 4523 lesen.

 

Diese muslimische Frau soll sich dieser Sünde und Ungehorsamkeit bewusst sein. Sie soll sich von allem fernhalten, was ihren Herrn erzürnt, sich an die Vorschriften der Religion bei ihrer Kopfbedeckung, Kleidung und beim Ausgehen halten, bevor ihr Leben zu Ende geht und sie ihrem Herrn in Ungehorsam begegnet, weil sie Seinen Vorschriften zuwiderhandelte und öffentlich Sünden und Verwerflichkeiten beging.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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