Rituelles Gebet einer Person, die sich die Haare mit einer unreinen Substanz gefärbt hat
Fatwâ-Nummer: 41940

  • Fatwâ-Datum:26-2-2018
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Frage

Ich habe folgende Frage: Eine Frau färbt sich die Haare mit einem Mittel (nicht schwarz), das Alkohol beinhaltet. Darf sie mit dieser Färbung beten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Das Ausschlaggebende ist unserer Meinung nach, dass der Alkohol unrein ist. Und wenn sich etwas Unreines mit Färbemitteln oder anderen Dingen vermischt, verunreinigt es diese. Daher dürfen sich weder Mann noch Frau die Haare mit etwas färben, das Alkohol beinhaltet. Dem Menschen ist schließlich anbefohlen, sich zu reinigen und das Unreine zu meiden. Dies gilt umso mehr für Färbungen etc., deren Auswirkungen sich nur schwer wieder rückgängig machen lassen.

 

Dies gilt für die Färbung mit dem zuvor genannten Unreinen. Das Gebet desjenigen, der seine Haare mit etwas Unreinem tönt oder färbt, ist unter der Bedingung gültig, dass er die Stelle wäscht, bis sich das Waschwasser nicht mehr färbt. Der malikitische Gelehrte Al-Hattâb erklärte anhand eines Beispiels, wie man durch Waschen reinigt, obwohl die Farbe bleibt: „... wie, wenn man mit etwas Verunreinigtem färbt und es reinigt und die Färbung bestehen bleibt.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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