Wiederholen eines Schwurs bei Allâh
Fatwâ-Nummer: 50952

  • Fatwâ-Datum:29-4-2018
  • Bewertung:

Frage

Darf man mit „Dreimal bei Allâh dem Gewaltigen“ schwören?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Man sollte nicht zu oft schwören, wenn kein Grund dafür besteht, weil es den Menschen möglicherweise in Bedrängnis bringt und man gegebenenfalls die Namen und Eigenschaften Allâhs des Erhabenen nicht gebührend ehrt. Allah der Erhabene sagt: „Und erfüllt eure Eide.“ (Sûra 5: 89).

 

Wenn man schwört, soll man nur bei Allah schwören, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer schwört, der soll bei Allâh schwören oder schweigen!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.)

 

Bezüglich der in der Frage erwähnten Art zu schwören ist zu sagen: Wenn man damit, wie in der Frage beschrieben, beabsichtigt, den Schwur bei Allâh dem Erhabenen zu wiederholen, dann ist nichts dagegen einzuwenden. Es ist sogar in einigen Hadîthen der wiederholte Schwur bei Allâh überliefert, wie in der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Bei Allâh, er ist nicht gläubig! Bei Allâh, er ist nicht gläubig! Bei Allâh, er ist nicht gläubig!“ Es wurde gefragt: „Wer, o Gesandter Allâhs?“ Er entgegnete: „Der, dessen Nachbar nicht vor seinem Übel sicher ist.“ (Überliefert von Al-Buchârî.)

 

Wer den Schwur auf die gleiche Sache wiederholt, muss nur eine Sühne leisten. In Mawâhib Al-Dschalîl, der Erklärung zum malikitischen Werk Muchtasar Chalîl, steht: „Bei Allâh, bei Allâh! Wenn der Schwur bei Allâh oder einem Seiner Namen oder Eigenschaften der speziellen Sache wegen wiederholt wird, muss er nur eine Sühne leisten.“

 

Wenn der Fragende mit dem erwähnten Ausdruck etwas anderes meint, soll er es deutlicher beschreiben, damit wir darauf antworten können.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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