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Diese Worte können als Gelöbnis oder als Schwur verstanden werden

Frage

Ich habe einen Monat ununterbrochenes Fasten geschworen, wenn ich masturbiere. Ich habe dies geschworen, um mich selbst dazu zu zwingen, nicht wieder zu masturbieren. Aber der Satan Iblîs, möge Allâh uns vor ihm schützen, hat mich nicht verlassen und ich habe masturbiert. Wie ist das zu beurteilen? Muss ich fasten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wenn der Wortlaut, mit dem sich der Fragende an der Rückkehr zu dieser verbotenen Handlung hindern wollte, „Bei Allâh“ oder „Ich schwöre einen Monat zu fasten, wenn ich es wieder tue“ oder ein ähnlicher Wortlaut war, dann handelt es sich um den Wortlaut eines rechtsgültigen Schwures bei Allâh dem Erhabenen. Er muss ihn erfüllen, also einen Monat fasten, wenn er das tut, von dem er geschworen hatte, es zu unterlassen. Wenn er nicht fastet, muss er den Schwur sühnen.

Wenn der Fragende aber nicht bei Allâh dem Erhabenen geschworen hat, sondern sich lediglich selbst zum Fasten eines Monats verpflichtet hat, wenn er zur Masturbation zurückkehrt, um sich daran zu hindern, dann gilt dies als ein im Affekt abgelegtes Gelöbnis. Dies ist ein Gelöbnis, mit dem sich der Gelobende selbst an einer bestimmten Sache hindern will. Die Regel lautet: Wenn die Bedingung vorliegt, in diesem Fall die Rückkehr, hat er die Wahl zwischen dem Auferlegten – das ununterbrochene Fasten eines Monats – oder der Sühne eines Schwures bei Allâh dem Erhabenen. In dieser Frage besteht zwar eine Meinungsverschiedenheit, aber das, was wir erwähnt haben, sehen wir als richtig an. Es entspricht der bekannten Meinung der Rechtsschule von Imâm Ahmad. Weiterhin möchten wir den Fragenden darauf hinweisen, dass die beste Methode, die Seele daran zu hindern, ihren Gelüsten zu folgen darin besteht, sich vor Augen zu halten, dass Allâh der Erhabene einen beobachtet und weiß, was wir verbergen und was wir offen tun.

Weiterhin muss man realisieren, dass es betraute Engel gibt, die jede kleine und jede große Sünde sehen und verzeichnen. Zu den besten Wegen, sich davor zu schützen, gehören die Ehe und das Fasten. Zu diesen beiden hat der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) geraten, indem er sagte: „O ihr jungen Männer, wer von euch zur Heirat fähig ist, der soll heiraten! Denn es senkt eher den Blick und hütet eher das Geschlechtsteil. Und wer nicht dazu in der Lage ist, der soll fasten, denn es ist ihm ein Schutz.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim. Der Wortlaut steht in Sahîh Muslim.)

Und Allâh weiß es am besten!

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