Islam Web

  1. Fatwa
  2. Verhalten, Moral und Arten des Dhikr und Du'âs
  3. Alltägliches Verhalten
  4. Verhalten und Rechtsurteile für Schwüre
Fatwâ-Suche

Wer den Schwur vergessen hat, hat ihn nicht gebrochen

Frage

Vor ungefähr sechs Jahren hat jemand aus Spaß zu meiner Mutter gesagt: „Gibst du mir deine Tochter zur Heirat?“ Als mir meine Mutter dies erzählte, schwor ich, ihn nicht zu heiraten. Die Sache war damals nicht ernst. Jetzt habe ich jemanden geheiratet und die Erinnerungen haben angefangen, mir einzureden, dass er es ist, auf den ich damals geschworen habe, ihn nicht zu heiraten. Ich kann mich nicht mehr an die Person erinnern. Als ich ihm dies gesagt habe, sagte er, er könne sich nicht daran erinnern, mit meiner Mutter über diese Sache gesprochen zu haben. Was soll ich tun?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Du bist zu nichts verpflichtet, solange diese Ehe geschlossen wurde, als du den Schwur vergessen hattest oder nicht wusstest, dass dieser Mann der ist, auf den du geschworen hattest, ihn nicht zu heiraten.

Der schafiitsche Gelehrte Zakariyya Al-Ansârî sagte: „Man bricht den Schwur nicht, wenn man ihn vergessen hat, nicht weiß, dass das, was man getan hat, dem Beschworenen entspricht, oder man dazu gezwungen wurde. Dies gilt für den Schwur bei Allâh dem Erhabenen, die Scheidung und die Freilassung eines Sklaven, weil der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Von meiner Gemeinschaft wurden der Fehler, das Vergessen und das, wozu sie gezwungen wurden, aufgehoben.« (Überliefert von Ibn Mâdscha, Ibn Hibbân, Ad-Dâraqutnî, At-Tabarânî und Al-Baihaqî. An-Nawawî ( Allah   erbarme sich seiner ) hat ihn als gut eingestuft.)

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen