Gemeinschaftsgebet von Personen, die die Gemeinschaft verpasst haben
Fatwâ-Nummer: 53530

  • Fatwâ-Datum:25-10-2017
  • Bewertung:

Frage

Dürfen diejenigen, die das Gemeinschaftsgebet verpasst haben, zusammen beten?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Diejenigen, die das Gemeinschaftsgebet verpasst haben, dürfen zusammen beten. In den beiden Sammlungen authentischer Hadîthe von Al-Buchârî und Muslim und in anderen Werken ist von Abdullâh ibn Abû Qatâda von dessen Vater überliefert, dass er sagte: „Wir reisten nachts mit dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), als einige Leute sagten: Wenn du mit uns rasten würdest, o Gesandter Allâhs! Er entgegnete: Ich befürchte, ihr werdet das Gebet verschlafen. Bilâl sagte: Ich wecke euch, legt euch schlafen! Bilâl lehnte sich mit dem Rücken gegen sein Reittier. Seine Augen fielen ihm zu und er schlief ein. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wachte auf, als die Sonne bereits aufgegangen war. Er fragte: O Bilâl, wo ist das, was du gesagt hast? Er sagte: Ich hatte noch nie einen derart tiefen Schlaf. Er sagte: Allâh hat eure Seelen genommen, als Er wollte, und sie euch zurückgegeben, als Er wollte, o Bilâl! Steh auf und rufe die Menschen zum Gebet! Dann verrichtete er die rituelle Gebetswaschung. Als die Sonne höher gestiegen und weiß geworden war, stand er auf und betete.“

 

Und in einer Überlieferung von Abû Dâwûd und An-Nasâî steht: „[...] und leitete für sie das Gebet.“

 

Dies ist eine eindeutige Erlaubnis dafür, das verspätete Gebet gemeinschaftlich zu verrichten.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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