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Wann gilt ein Gebet als rechtzeitig verrichtet?

Frage

In unseren Moscheen verschieben wir gewöhnlich das Gebet auf das Ende der Zeit, z. B. das Nachmittagsgebet eine Stunde vor den Sonnenuntergang oder das Morgengebet bis fast vor den Sonnenaufgang. Wie ist das zu beurteilen? Möge Allâh Sie mit dem Besten belohnen.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Solange ihr die fünf Gebete in der Gemeinschaft und in der vorgesehenen Zeit verrichtet, ist dagegen nichts einzuwenden. Jedoch wäre es besser und vorzuziehen, wenn man die Gebete zu Beginn der jeweiligen Zeit verrichtet. Von Ibn Mas‘ûd (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) fragte: „Welche Handlung wird von Allâh dem Erhabenen mehr geliebt?“ Er antwortete: „Das Gebet zu seiner Zeit“ (Al-Buchârî, Muslim).

Der Ausdruck „zu seiner Zeit“ bedeutet „zu Beginn der jeweiligen Zeit“. Eine Ausnahme ist das Mittagsgebet (Dhuhr) bei starker Hitze, weil der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn die Hitze sehr stark ist, so wartet mit dem Gebet ab, bis es kühler wird. Denn die starke Hitze ist ein Ausatmen des Höllenfeuers“ (Al-Buchârî, Muslim). Das Nachtgebet (Ischâ) ist besser auf das Ende der vorgesehenen Zeit zu verschieben und das ist die Mitte der Nacht. Das beruht auf einem Hadîth von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein), die sagte: „Der Prophet verschob das Nachtgebet eines Nachts, bis ein großer Teil der Nacht vergangen war und die Leute in der Moschee eingeschlafen waren. Dann kam er heraus und betete das Gebet. Dabei sagte er: „Wahrlich das ist seine Zeit, wenn ich nicht befürchtete, meiner Gemeinschaft es zu schwer zu machen“ (d. h. dann würde ich es immer so spät verrichten; Muslim, An-Nasâ’î).

Es steht fest, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) das Morgengebet zur Isfâr-Zeit (wenn es hell wurde) verrichtete. Doch meistens und am Ende seines Lebens pflegte er es in der Dunkelheit zu verrichten. Von Ibn Mas‘ûd Al-Ansârî wird überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) einmal das Morgengebet in der Dunkelheit verrichtete und ein anderes Mal, als sich das Licht verbreitet hatte. Danach pflegte er sein Gebet in der Dunkelheit zu verrichten, bis er starb (Abû Dâwûd, Al-Baihaqî). Von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) wird berichtet: „Die Frauen unter den Mu’minûn waren anwesend, wenn der Gesandte Allâhs das Morgengebet verrichtete. Dabei waren sie in ihre Umhänge gehüllt. Nachdem sie ihr Gebet verrichtet hatten, begaben sie sich zurück in ihre Häuser und man konnte sie aufgrund der Dunkelheit nicht erkennen“ (sechs bekannte Hadîth-Werke und Musnad Ahmad).

Und Allâh weiß es am besten!

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