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Der Vorzug der zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha

Der Vorzug der zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha

Allâh zeichnet Sich durch die Eigenschaft aus, zu erschaffen und auszuwählen: Allâh der Erhabene sagt: „Und dein Herr erschafft, was Er will, und wählt. Ihnen aber steht es nicht zu, zu wählen. Rein und erhaben ist Er über das, was sie beigesellen.“ (Sûra 28:68) Zu den Zeichen Seiner Barmherzigkeit gegenüber den anbetend Dienenden gehört, dass Er einige Zeiten bevorzugt: Er wählte Zeiten aus, die einen besonderen Vorzug haben und in denen es mehr Belohnung gibt, damit die Menschen motiviert werden, ihre Entschlossenheit erneuern und in guten Taten und Wohltätigkeit wetteifern. Zu diesen besonderen Zeiten gehören die ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha, die einen besonderen Vorzug und einige Besonderheiten aufweisen.

 
Allâh, der Erhabene, schwört in Seiner Offenbarungsschrift bei diesen Tagen, um deren Vorzug und Wichtigkeit zu betonen: „Beim Morgengrauen, und den zehn Nächten, und dem Geraden und dem Ungeraden.“ (Sûra 89:1-3) Viele Gelehrte sagten, dass dies die ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha sind.
 
Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken bezeugte, dass sie die großartigsten Tage dieser Welt sind und dass die guten Taten während dieser Tage besser sind als an anderen. Dies wird von Ibn Abbâs  möge Allah mit ihnen zufrieden sein überliefert: Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „An keinen Tagen sind die guten Taten besser und bei Allâh beliebter als an diesen zehn Tagen.“ Die Gefährten fragten: „O Gesandter Allâhs, nicht einmal der Dschihâd um Allâhs willen?“ Er antwortete: „Nicht einmal der Dschihâd um Allâhs willen, außer wenn ein Mann mit seinem Leben und Vermögen auszog und mit nichts zurückkehrte.“ Überliefert von At-Tirmidhî, der ursprüngliche Hadîth ist bei Al-Buchârî überliefert. Von Ibn Umar ist im Musnad Ahmads überliefert: Keine Tage sind in Bezug auf Taten bei Allâh wichtiger und beliebter als diese zehn: Sagt an ihnen vermehrt „lâ ilâha illâ Allâh“, „Allâhu akbar“ und „Al-Hamdu lillâh“!
 
Zu diesen Tagen gehört der Tag von Arafa, über den der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken – wie dies Â`ischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein überlieferte – sagte: „An keinem Tag befreit Allâh mehr anbetend Dienende vom Höllenfeuer als am Tag von Arafa, Er nähert Sich und zeigt sie stolz den Engeln und fragt: »Was wünschen diese?«“ Überliefert von Muslim. Dies ist der Tag des Verzeihens der Sünden: An diesem Tag zu fasten, tilgt die Sünden zweier Jahre.
 
Zu diesen Tagen gehört auch der Opfertag, der für Allâh wichtigste Tag: Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die wichtigsten Tage bei Allâh sind der Tag des Opferns und der Tag der Ruhe (Tag nach dem Opfertag).“ Überliefert von Abû Dâwûd.
 
Die Gelehrten diskutierten, ob nun diese zehn oder die letzten zehn Tage des Ramadân besser seien: Die gewichtigste Meinung ist die einiger Gelehrten, die sagten, dass die ersten zehn Tage Dhû Al-Hiddschas besser sind als die letzten zehn Tage des Ramadân und dass die Nächte der letzten zehn Tage des Ramadân besser sind als die Nächte in den ersten zehn Tage Dhû Al-Hiddschas, indem sie die beiden unterschiedlichen Überlieferungen kombinierten. Es ist ja bekannt, dass die letzten zehn Tage des Ramadân auf Grund der Lailat Al-Qadr (Nacht der Bestimmung) den übrigen Nächten bevorzugt werden, die ersten zehn Tage Dhû Al-Hiddschas hingegen wegen der Tage, denn zu letzteren gehören der Opfertag, der Tag von Arafa und der Ruhetag (At-Tarwiya).
 
Es gibt einige Handlungen, die man laut Empfehlung einiger Hadithe besonders an diesen Tagen verrichten soll, wie etwa:
 
1. Reue und Rückkehr zu Allâh, entsprechend den bekannten Bedingungen für eine aufrichtige Reue, Hingabe zu Allâh, und man soll vermeiden, gegen die Gebote und Verbote zu verstoßen. Allâh sagt nämlich zu Seinen Ihn anbetend Dienenden: „Wendet euch alle reumütig Allâh zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Sûra 24:31) Jeder Gläubige ist stets und überall auf die Reue angewiesen.
 
2. Der Haddsch zum Hause Allâhs: Es ist bekannt, dass an diesen Tagen die Pflicht des Haddsch verrichtet wird, und der Haddsch gehört zu den besten frommen Taten, wie dies der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte, nachdem er über die besten Taten befragt worden war: „Der feste Glaube an Allâh und Seinen Gesandten.“ – „Und was dann?“ – „Das Sich-Bemühen um Allâhs willen.“ – „Und was dann?“ – „Ein fromm verrichteter Haddsch.“ Dies wurde übereinstimmend überliefert. Der Muslim muss also, wenn er das nötige Vermögen besitzt und bei Gesundheit ist, diese großartige Pflicht so früh wie möglich verrichten, um diese hohe Belohnung zu erlangen. Der Haddsch ist das Beste, was man an diesen gesegneten Tagen tun kann.
 
3. Das Wichtigste, was man an diesen Tagen tun kann, ist die Einhaltung der religiösen Pflichten – und zwar so, wie dies im Islâm vorgesehen ist – also auf die beste und vollkommenste Weise. Man soll dabei die entsprechenden Sunna-Handlungen und das korrekte Benehmen beachten. Dies ist das Wichtigste, was ein anbetend Dienender tun kann. Man soll vermehrt freiwillige Taten und Sunna-Handlungen verrichten, wie dies in einem auf Allâh direkt zurückführbaren Hadith erwähnt wird, den Abû Huraira überlieferte: „Mein Mir anbetend Dienender nähert sich Mir durch nichts, was Ich liebe, so sehr wie durch das, was Ich ihm zur Pflicht auferlegte.“ Überliefert von Al-Buchârî. Nach dem korrekten Verrichten der Pflichten und notwendigen Handlungen, soll der anbetend Dienende viele freiwillige und empfohlene Handlungen verrichten. Man soll die edle Zeit nutzen und alles Gute, was man außerhalb dieser zehn Tage zu tun pflegt, noch intensiver betreiben. Man soll sich bemühen das zu tun, was man sonst nicht tun konnte, sich bemühen, die Zeit für die Anbetung Allâhs einzuteilen, wie etwa für rituelle Gebete, Qurân-Rezitation, Bittgebete, Almosen, Güte gegenüber den Eltern und Verwandtschaftsbesuche, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verhindern, gütig zu den Menschen zu sein, die Pflichten gegenüber den Anderen achten und vieles mehr an guten Taten, die man nicht zählen kann.
 
4. Zu den Handlungen, die durch Quellen belegt sind, gehört das häufige Erwähnen Allâhs und speziell das Aussprechen des Takbîrs (der Worte Allâhu akbar), wie Allâh der Erhabene sagt: „Damit sie allerlei Nutzen für sich erfahren und den Namen Allâhs an wohlbekannten Tagen über dem aussprechen, womit Er sie an Weidetieren unter dem Vieh versorgt hat.“ (Sûra 22:28) Die Mehrheit der Gelehrten sagt, dass hiermit die ersten zehn Tage Dhû Al-Hiddschas gemeint sind; ein weiterer Beleg ist der bereits erwähnte Hadîth Ibn Umars: „Sagt an ihnen vermehrt „lâ ilâha illâ Allâh“, „Allâhu akbar“ und „Al-Hamdu lillâh.“ Überliefert von Ahmad.
 
Es ist Sunna, allgemein den Takbîr laut auszurufen, und zwar ab dem ersten Tag von Dhû Al-Hiddscha: man kann dies in den Moscheen, zu Hause, auf der Straße, den Märkten und an anderen Orten tun. Die Männer rufen ihn laut aus, die Frauen leise, um zu zeigen, dass man Allâh hoch in Ehren hält. Darin fährt man bis zum Nachmittagsgebet des letzten Festtages (13. des Haddschmonats) fort. Diese Handlung gehört zu den vergessenen Sunna-Handlungen, die man in diesen Tagen wieder beleben soll. Von Ibn Umar und Abû Huraira wird überliefert, dass sie an den ersten zehn Tagen auf den Markt gingen und den Takbîr ausriefen, woraufhin die Leute dies ihnen nachtaten.
 
Der spezielle Takbîr nach den Pflichtgebeten beginnt ab dem Morgengebet des Tages von Arafa und wird bis zum Nachmittagsgebet des letzten Festtages fortgesetzt. Allâh sagt: „Gedenket Allâhs an bestimmten Tagen!“ (Sûra 2:203), und der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Festtage sind Tage des Essens und Trinkens sowie des Gedenkens an Allâh.“ Überliefert von Muslim.
 
5. An diesen Tagen ist es besonders gut zu fasten, es gehört natürlich ganz allgemein zu den guten Handlungen, wird jedoch in einigen Hadithen besonders empfohlen, wie etwa der von Hafsa  möge Allah mit ihr zufrieden sein: „Viererlei unterließ der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nie: Das Fasten am Âschûrâ-Tag, an den Zehn und an drei Tagen jeden Monats sowie zwei Rak’as vor dem Mittagsgebet.“ Überliefert von Abû Dâwûd und Anderen. Es sind natürlich die ersten neun Tage gemeint, da es verboten ist, am Festtag zu fasten: Imâm An-Nawawî sagte über die ersten zehn Tage des Haddschmonats: „Es ist sehr empfohlen an diesen Tagen zu fasten.“ Am meisten ist es erwünscht, den Tag von Arafa zu fasten, außer für den Pilger. Es wird nämlich authentisch von Abû Qatâda  möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert, dass Allâhs Gesandter  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken über das Fasten am Tag von Arafa befragt wurde. Er antwortete: „Es tilgt, was im vergangenen Jahr und dem restlichen Jahr ist.“ Überliefert von Muslim.
 
6. Zu den guten Handlungen gehört das Opfern, es ist eine stark betonte Sunna für den Vermögenden. Einige Gelehrte sahen es gar als Pflicht an; der Prophet verrichtete diese Tat stets.
 

Dies sind die wichtigsten guten Handlungen, die der Muslim beachten sollte. Es gibt jedoch viele weitere gute Handlungen, die nicht erwähnt wurden, denn die Tore des Guten sind viele, man kann sie gar nicht zählen. Der Begriff „gute Handlungen“ ist sehr allgemein gehalten und beinhaltet daher alles, was Allâh liebt und Ihn zufrieden stellt, seien dies Worte oder Taten, im Offenen oder Geheimen. Wem Allâh dies ermöglicht, der soll den Vorzug dieser Tage kennen und schätzen. Denn es handelt sich nur um Stunden und Augenblicke, die so schnell vorüberziehen und verfliegen. Glücklich kann sich schätzen, wem in diesen Tagen ermöglicht wird, Gutes zu tun und zu sagen.

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