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Verehrung Allâhs mit Seinen Namen und Eigenschaften - Teil 3

Verehrung Allâhs mit Seinen Namen und Eigenschaften - Teil 3

Wie man mit den Namen Allâhs die Selbstkontrolle stärkt:

 
Es lässt sich eine Verbindung zwischen den schönsten Namen Allâhs, der Verwirklichung der Kontrolle Allâhs und dem Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Hohen, dem Gewaltigen herstellen, indem man sie im Bezug auf den Kontrollierten in Gruppen gliedert:
 
1. Eine Gruppe, die aus den schönsten Namen Allâhs besteht, die Erhabenheit, Macht, Schöpfung etc. zum Inhalt haben, wie der Allmächtige, der Bezwinger, der König, der Gewaltige, der Stolze, der Erhabene, der Beschützer, der Schöpfer, der Gestalter und der Versorger. Diese Namen erfüllen die Seele mit einem Gefühl der Erhabenheit Allâhs und Seines Rechtes auf Gehorsam und Verehrung.
 
2. Eine Gruppe, die aus den schönsten Namen Allâhs besteht, die das Wissen und die Kontrolle der Taten der anbetend Dienenden zum Inhalt haben, wie der Allwissende, der Allwachsame, der Allbewahrende, der Allhörende, der Allsehende, der Allkundige und der Zeuge. Diese Namen zeugen von der Aufdeckung der offenen und verborgenen Lagen der anbetend Dienenden gegenüber Allâh. Durch sie stärkt sich die eigene Beobachtung der Wünsche und Taten zu jeder Zeit und in jeder Situation.
 
3. Eine Gruppe, die aus den schönsten Namen Allâhs besteht, die Nachsicht, Vergebung und Verzeihung zum Inhalt haben, wie der Allnachsichtige, der Allbarmherzige, der Allverzeihende, der Milde, der Gnädige, der Allvergebende und der die Reue Annehmende. Die Bedeutungen dieser Namen füllen das mit Sünden behaftete Herz mit Hoffnung auf Barmherzigkeit, Verzeihung und Annahme der Reue, so dass man das Fortschreiten auf dem geraden Weg wieder aufnimmt.
 
4. Eine Gruppe, die aus den schönsten Namen Allâhs besteht, die Abrechnung, Strafe, Gerechtigkeit und Urteil zum Inhalt haben, wie der Allberechnende, der Richter, der Allgerechte, der Wahrhaftige, Der Herrscher der Herrschenden. Wer an diese Namen glaubt, wird durch sie daran erinnert, dass Allâh ihn nach dem Tod auferwecken und ihm seine guten und schlechten Taten vorführen wird. Dann wird Er sie ihm gerecht vergelten. Dies bringt ihn dazu, sich selbst zu beobachten und sich um die Verrichtung frommer Taten zu bemühen.
 
Wie die Eigenschaften Allâhs die Selbstkontrolle fördern:
 
Durch die einzelne Betrachtung jeder Eigenschaft wird deren Einfluss auf die Stärkung des Glaubens an Allâh den Erhabenen deutlich. Die den Glauben betreffenden Bedeutungen und das Gefühl der Verantwortung werden tief im Herzen erweckt. Man sinnt nach über den Jüngsten Tag und über das, was die Seele an Gewinn oder Verlust erwartet. Dazu gibt es folgende Beispiele:
 
1. Die Einzigkeit:
Dies bedeutet, dass Allâh in Sich Selbst, in Seinen Eigenschaften und in Seinen Handlungen einzig ist. Er hat keinen Teilhaber an der Erschaffung der Geschöpfe und der Bestimmung ihrer Angelegenheiten. Sie stehen alle unter Seiner Herrschaft, Seinem Schutz und Seinem Willen. All diese Gefühle, die das Verständnis der Einzigkeit im Innern eines Menschen bilden, dienen den Grundzügen der Verantwortung. Je mehr man darüber nachsinnt desto mehr steigert sich das Verständnis der Einzigkeit und der Verantwortung. Der einzige Schöpfer ist der Anordnende, der Verbietende, der Wachsame, der Berechnende, der Verleiher von Ehre, der Demütigende, der Richtende, der Gerechte. Er hat keinen Teilhaber, der gefürchtet und dem somit gehorcht wird, auf den man hofft und den man daher bittet. Er ist eine einzige Gottheit. Er ist ein Einziger, Alleiniger, von allem Unabhängiger.
 
Wenn der Mensch die Bedeutung der Einzigkeit versteht, blühen in seinem Herzen die Bedeutungen der gewaltigen Verantwortung auf gegenüber Dem, Der ihn erschaffen und geformt und hierauf gespeist und zu trinken gegeben hat. Er erkennt, dass Allâh der Einzige ist, Der ein Recht auf Gehorsam und Verehrung hat. Ihm allein gebühren Angst, Furcht, Dank und Zuwendung von Reue. Wenn man sich Ihm völlig hingibt, kann man sich sicher fühlen vor allem Schlechten und vor allen Gefahren. Man ist davon überzeugt, dass unter der Herrschaft Allâhs nur das geschieht, was Er möchte und auswählt.
Der Monotheismus, auf den alle himmlischen Offenbarungsreligionen aufbauen, harmoniert vollständig mit der Verantwortung des Menschen, da er seinem Leben eine Orientierung gibt. In seinem Lichte findet der Mensch Schutz vor innerer Zerrissenheit und gedanklicher Spaltung, die aus der Anbetung verschiedener Götzen und der Erfüllung ihrer widersprüchlichen Wünsche folgen: „Allah prägt als Gleichnis dasjenige von einem Mann, den sich Herren teilen, die sich miteinander nicht vertragen, und einem Mann, der nur einem Herrn gehört. Sind die beiden im Gleichnis etwa gleich? Der Lobpreis gehört Allah! Aber die meisten von ihnen wissen nicht.“ (Sûra 39:29).
 
Die Einzigkeit Allâhs, des Erhabenen, verwirklicht den Monotheismus im Hinblick auf die Quelle der Verpflichtung, ihrer Maßstäbe und Ergebnisse und hält sie auf dem Grundstein der eindeutigen Gerechtigkeit. Dies wird bei den Zusammenhängen der Verpflichtung in folgenden Punkten deutlich:
 
Die Quelle der Verpflichtung ist einzig Allâh:
 
Der Ursprung der Verpflichtung der Scharî'a ist Allâh allein. Jede Verpflichtung, die im Rahmen der Scharî'a auf den Menschen im Leben zukommt, beruht auf einem Ziel Allâhs für Seine anbetend Dienenden. Jede Bemühung hinsichtlich der Scharî'a muss die allgemeinen Absichten dieser Religion erfüllen und mit den sicheren Quellen der Scharî'a verbunden sein: „Er gab euch als Religion, wozu Er Noah verpflichtete und was Wir dir offenbarten und wozu Wir Abraham verpflichteten und Moses und Jesus, nämlich: Etabliert die Religion und zersplittert euch nicht in ihr! Den  Götzendienern setzt das schwer zu, wozu du sie aufrufst. Allah erwählt dazu, wen Er will, und leitet dazu, wer sich reuig zuwendet.“ (Sûra 42:13).
 
Der Makellose sagt weiter: „Oder haben sie Teilhaber, die ihnen als Religion festgelegt haben, was Allah nicht erlaubt hat? Wenn es nicht das Wort der Entscheidung gäbe, wäre zwischen ihnen wahrhaftig  entschieden worden. Und gewiss, für die Ungerechten wird es schmerzhafte Strafe geben!“ (Sûra 42:21).
 
Die Sunna verdeutlicht diese Angelegenheit noch mehr. Von `Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein ist überliefert, dass sie sagte: Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer in dieser unserer Angelegenheit etwas Neues einbringt, das nicht zu ihr gehört, der ist abzuweisen." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.
 
Die Einzigkeit der Verpflichtung:
 
Die Menschen sind hinsichtlich der Verpflichtung gegenüber der Religion und ihrer allgemeinen Verantwortung für Gedanken und Handlungen gleichgestellt. Niemand kann sie mindern oder erhöhen außer in den von der Scharî'a festgelegten Grenzen. Daher sind die Nachlässigen vor Allâh nicht entschuldigt. Vielmehr hat Er sie zur gesellschaftlichen Abrechnung verpflichtet, mit der Er den islamischen Herrscher beauftragt hat.
 
Die Einzigkeit des Verpflichtenden:
 
Allâh der Erhabene ist es, Der Seine anbetend Dienenden mit allen Geboten und Verboten dieser Religion verpflichtet. Der anbetend Dienende gehorcht in all seiner Verantwortung einzig Allâh und denjenigen, denen gegenüber Er den Gehorsam erlaubt und sie zu einem Leitfaden macht, wie den Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und die Befehlshaber der Gläubigen: „O ihr, die ihr den Glauben verinnerlicht habt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch; solltet ihr aber in einer Sache uneins sein, so bringt es vor Allah und den Gesandten, so ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt - das ist am besten und am schönsten als Ergebnis!“ (Sûra 4:59).
 
Weiterhin besteht die Anordnung den Eltern zu gehorchen und diese gut zu behandeln: „Und Wir haben dem Menschen anbefohlen, seine Eltern mit Güte zu behandeln. Wenn sie sich aber darum bemühen, dass Du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht! Zu Mir wird eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet.“ (Sûra 29:8).
 
Der Gehorsam gegenüber jemand Anderem als Allâh ist daran gebunden, dass Allâh dies in einer Quelle der Scharî'a erlaubt hat. Daher ist dies verboten, wenn es zu einer Sünde führt. Der Gelehrte Al-Buchârî überlieferte in seinem Sahîh-Werk unter dem Kapitel „Die Frau gehorcht ihrem Ehemann nicht im Sündigen“: Von `Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein ist überliefert, dass eine Frau der Ansâr ihre Tochter verheiratete. Als dieser die Haare vermehrt ausfielen, ging sie zum Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und erzählte ihm dies. Sie sagte: Ihr Mann hat mir wahrhaftig aufgetragen, an ihre Haare etwas anzuknüpfen. Da sagte er: „Nein! Er [Allâh] hat die Anknüpfenden wahrhaftig verflucht!
 
Dem Menschen ist sogar anbefohlen, nicht sich selbst Folge zu leisten. Er muss seinen Neigungen widerstehen, wenn sie den Lehren der Scharî'a entgegenlaufen: „Was aber den betrifft, der das Stehen vor seinem Herrn fürchtet und der Seele das Gelüst verwehrt –wahrhaftig, der Paradiesgarten, er wird der Aufenthaltsort sein!“ (Sûra 79:40-41).
 

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