Die Mondsicheln der Monate des islâmischen Mondkalenders wecken nicht ein solches Interesse wie die Mondsichel des Monats Ramadân, weil sie unter Ausschluss der anderen Monate im Zusammenhang mit dem besten Monat bei Allâh dem Erhabenen steht, Der ihn mit zahlreichen Vorzüglichkeiten ausgezeichnet hat, wobei zu den wichtigsten von ihnen die Herabsendung Seiner ehrwürdigen Offenbarungsschrift in der besten Nacht in diesem Monat gehört. Die Rechtsgelehrten beschäftigten sich also mit den Rechtsnormen des Sichtens der Ramadân-Mondsichel, die Astronomen beschäftigten sich mit den Berechnungen und Mitteln ihres Sichtens und die Kalifen und die islâmische Welt beschäftigten sich mit dem Feiern der Nacht des Sichtens der Ramadân-Mondsichel. Sogar die Dichter und Literaten wetteiferten um das Loben der Ramadân-Mondsichel und um die Darstellung der Freude in den Herzen der Leute.
 sagte: „Allâh lässt die Mondsicheln festgesetzte Zeiten für die Menschen sein. Beginnt also das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten! Bleibt es euch im Dunkeln, so rechnet dreißig Tage!“ (Überliefert von Al-Hâkim.)
 sagte: „Allâh lässt die Mondsicheln festgesetzte Zeiten für die Menschen sein. Beginnt also das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten! Bleibt es euch im Dunkeln, so rechnet dreißig Tage!“ (Überliefert von Al-Hâkim.) überlieferte, dass der Gesandte Allahs
 überlieferte, dass der Gesandte Allahs  sagte: „Wir sind eine des Lesens und Schreibens unkundige Umma, wir können weder schreiben noch berechnen, ob ein Monat 29 oder 30 Tage hat.“(Überliefert von Al-Buchârî.) Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar sagte in seinem Werk Fathu-l-Bârî: „Man bezeichnete die Araber als des Lesens und des Schreibens Unkundige, weil es nur wenige Leute unter ihnen gab, die schreiben konnten. Der Erhabene sagt: „Er ist es, Der zu den des Lesens und Schreibens Unkundigen einen Gesandten aus ihrer Mitte entsandte ...“ (Sûra 62:2). Man soll diese Meinung nicht unter dem Vorwand zurückweisen, dass es unter ihnen Leute gab, die schreiben und berechnen konnten, weil dies selten vorkam. Mit der Berechnung ist hier die Astronomie gemeint, wobei sie darüber auch nur wenig wussten. So knüpft die Scharî‘a die Bestimmung des Fastens und anderer Dinge an das Sichten der Mondsichel, und zwar ob der Aufhebung der Verlegenheit bei der Berechnung. Die Bestimmung des Fastens bleibt dann, auch wenn es danach Leute gibt, die die Berechnung kennen. Die wörtliche Bedeutung in diesem Zusammenhang lässt den Menschen fühlen, dass die Bestimmung des Fastens von der Berechnung überhaupt nicht abhängig ist. Dies wird im folgenden Hadîth erklärt: „... Bleibt es euch im Dunkeln, so vervollständigt Scha´bân auf 30 Tage!“. Der Prophet sagte nicht: „So fragt die Leute der Berechnung!“ Die Weisheit diesbezüglich liegt darin, dass die Anzahl der Tage bei den zur Einhaltung religöser Vorschriften Verpflichteten bei Unklarheit gleich ist. So werden die Meinungsverschiedenheit und der Streit unter ihnen beigelegt.“
 sagte: „Wir sind eine des Lesens und Schreibens unkundige Umma, wir können weder schreiben noch berechnen, ob ein Monat 29 oder 30 Tage hat.“(Überliefert von Al-Buchârî.) Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar sagte in seinem Werk Fathu-l-Bârî: „Man bezeichnete die Araber als des Lesens und des Schreibens Unkundige, weil es nur wenige Leute unter ihnen gab, die schreiben konnten. Der Erhabene sagt: „Er ist es, Der zu den des Lesens und Schreibens Unkundigen einen Gesandten aus ihrer Mitte entsandte ...“ (Sûra 62:2). Man soll diese Meinung nicht unter dem Vorwand zurückweisen, dass es unter ihnen Leute gab, die schreiben und berechnen konnten, weil dies selten vorkam. Mit der Berechnung ist hier die Astronomie gemeint, wobei sie darüber auch nur wenig wussten. So knüpft die Scharî‘a die Bestimmung des Fastens und anderer Dinge an das Sichten der Mondsichel, und zwar ob der Aufhebung der Verlegenheit bei der Berechnung. Die Bestimmung des Fastens bleibt dann, auch wenn es danach Leute gibt, die die Berechnung kennen. Die wörtliche Bedeutung in diesem Zusammenhang lässt den Menschen fühlen, dass die Bestimmung des Fastens von der Berechnung überhaupt nicht abhängig ist. Dies wird im folgenden Hadîth erklärt: „... Bleibt es euch im Dunkeln, so vervollständigt Scha´bân auf 30 Tage!“. Der Prophet sagte nicht: „So fragt die Leute der Berechnung!“ Die Weisheit diesbezüglich liegt darin, dass die Anzahl der Tage bei den zur Einhaltung religöser Vorschriften Verpflichteten bei Unklarheit gleich ist. So werden die Meinungsverschiedenheit und der Streit unter ihnen beigelegt.“ überlieferten Hadîth: „Die Leute versammelten sich, um die Mondsichel [des Monates Ramadân] zu sehen. Ich teilte dem Propheten
 überlieferten Hadîth: „Die Leute versammelten sich, um die Mondsichel [des Monates Ramadân] zu sehen. Ich teilte dem Propheten  mit, dass [allein] ich sie gesehen habe. Daraufhin fastete der Prophet und wies er die Leute an zu fasten.“
 mit, dass [allein] ich sie gesehen habe. Daraufhin fastete der Prophet und wies er die Leute an zu fasten.“ zusammmen und sie berichteten mir, dass der Gesandte Allâhs
 zusammmen und sie berichteten mir, dass der Gesandte Allâhs  sagte: „Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten und spendet um Allâhs willen! Bleibt es euch im Dunkeln, so vervollständigt Scha´bân auf 30 Tage! Bezeugen also zwei muslimische männliche Zeugen, beginnt das Fasten, bezeugen beide erneut, beendet es!“
 sagte: „Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten und spendet um Allâhs willen! Bleibt es euch im Dunkeln, so vervollständigt Scha´bân auf 30 Tage! Bezeugen also zwei muslimische männliche Zeugen, beginnt das Fasten, bezeugen beide erneut, beendet es!“ hat uns verpflichtet, dass wir mit der Anbetungshandlung [dem Haddsch] beginnen, falls wir die Mondsichel [des Monates Schawwâl] sehen. Haben wir sie nicht gesehen und zwei unbescholtene Zeugen haben bezeugt, dass sie die Mondsichel gesehen haben, haben wir gemäß deren beiden Zeugenaussagen mit der Anbetungshandlung begonnen.“
 hat uns verpflichtet, dass wir mit der Anbetungshandlung [dem Haddsch] beginnen, falls wir die Mondsichel [des Monates Schawwâl] sehen. Haben wir sie nicht gesehen und zwei unbescholtene Zeugen haben bezeugt, dass sie die Mondsichel gesehen haben, haben wir gemäß deren beiden Zeugenaussagen mit der Anbetungshandlung begonnen.“ : „Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim). Dies sind allgemeine Worte, die an die ganze Umma gerichtet sind.
: „Beginnt das Fasten nach Sichten der Mondsichel und beendet es bei deren erneutem Sichten!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim). Dies sind allgemeine Worte, die an die ganze Umma gerichtet sind.

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