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Das rituelle Gebet - Teil 5

Das rituelle Gebet - Teil 5

Die Gemeinschaftsgebete

 

1. Die Gemeinschaft wird von einem Imâm aus den Reihen der anwesenden Anbetenden geleitet. Dieser sollte entsprechend seines größeren religiösen Wissens und seiner Frömmigkeit ausgewählt werden.


2. Nach der Iqâma steht der Imâm der Gemeinschaft allein vorn, wohingegen die Mitbetenden hinter ihm in geraden Reihen stehen. Dabei wenden sich alle der Qibla zu. Eine Gemeinschaft kann sogar nur aus zwei Personen bestehen: Der Imâm und ein Mitbetender.


3. Nachdem der Imâm die Absicht zum Gebet gefasst und das Gebet begonnen (Takbîrat Al-Ihrâm und Du'â Thanâ gesagt) hat, rezitiert er im Morgengebet und in den ersten beiden Gebetseinheiten des Abend- und des Nachtgebets die Fâtiha und die ergänzende Textstelle aus dem Qurân mit vernehmbarer Stimme. Wenn der Imâm den Qurân laut rezitiert, hören ihm die Mitbetenden meditierend und demütig zu. Sie rezitieren hinter dem Imâm weder die Fâtiha noch die weiteren Qurân-Passagen.


4. Wenn der Imâm die Fâtiha beendet hat, sagen die Mitbetenden „Amîn“ („O Gott! Nimm unsere Anrufung an!“). Nachdem der Imâm sich aus der Vorbeugehaltung erhoben hat, sagt er: „Sami'a-llâhu li-man hamida“ („Gott hört den, der Ihn lobpreist.“), und die Mitbetenden erwidern mit folgenden Worten: „Rabbanâ wa laka-l-hamd („Unser Herr, Lobpreis sei Dir!“)!“


5. Die Mitbetenden sollten den Bewegungen des Imâms folgen, ohne ihm bei irgendeiner Handlung zuvorzukommen. Sollte ein Mitbetender den Imâm bei irgendeiner Bewegung überholen, ist das Gebet dieser Person ungültig.


6. Das Gemeinschaftsgebet ist nur dann gültig, wenn der Imâm die Absicht fasst, als Imâm zu fungieren. Die Mitbetenden müssen ebenfalls die Absicht fassen, diesem bestimmten Imâm im selben von ihm verrichteten Gebet zu folgen. Alle Absichten, ganz gleich ob die des Imâms oder die der Mitbetenden, müssen im Herzen gefasst werden.


7. Wenn sich jemand der Gemeinschaft nach Gebetsbeginn anschließt, sollte er (stehend) Takbîrat Al-Ihrâm aussprechen und sich hierauf der Gemeinschaft anschließen. Er sollte dem Imâm beziehungsweise der Gemeinschaft folgen, egal in welcher Phase des Gebets sie sich befinden. Nachdem der Imâm die Anbetungshandlung durch das Aussprechen der abschließenden Friedensgrüße beendet hat, muss der Nachzügler, falls er eine oder mehrere Gebetseinheiten verpasst hat, die Stehhaltung einnehmen, um die verpassten Gebetseinheiten nachzuholen und hiernach das Gebet zu beenden. Schließt sich jemand der Gemeinschaft in der Vorbeugehaltung an, bevor sie sich erhebt, gilt dies, als hätte er sich von Beginn der entsprechenden Gebetseinheit an der Gemeinschaft angeschlossen. Schließt er sich der Gemeinschaft jedoch in einer Position nach dem Vorbeugen an, so hat er die Gebetseinheit verpasst und muss sie umgehend, nachdem der Imâm das Gebet beendet hat, als Einzelner nachholen.  


8. Wenn immer die Möglichkeit besteht, in der Gemeinschaft zu beten, sollte ein Muslim dies nicht verpassen! Das Gebet in der Gemeinschaft ist eine schöne Bekundung des gemeinsamen Ziels und Handelns, der gemeinschaftlichen Frömmigkeit und Ergebenheit gegenüber Gott, der tatsächlichen Verbundenheit unter Muslimen, der öffentlichen Ordnung und des einvernehmlichen Verhaltens. Falls jemand das Gebet vergisst oder verschläft, sollte er es, sobald er sich daran erinnert, umgehend verrichten!

 

Das islâmische Gemeinschaftsgebet ist eine positive Lösung für die akutesten Probleme der Menschheit, die auf Grund von Rassendiskriminierung, sozialen Kasten und menschlichen Vorurteilen entstehen. Bei den islâmischen gemeinschaftlichen Riten gibt es keinen Unterschied zwischen König oder Bürger, reich oder arm, weiß oder farbig, erster oder zweiter Klasse, hinteren oder vorderen Reihen, reservierten oder öffentlichen Plätzen. Alle Anbetenden stehen und agieren Schulter an Schulter in äußerst disziplinierter Weise und ungeachtet jeglicher weltlicher Gesichtspunkte.     

 

Das Freitagsgebet (Salâ Al-Dschumu'a)

 

Bisher haben wir uns mit den täglichen Gebeten befasst. Nun kommen wir zur wöchentlichen Versammlung zum Freitagsgebet. Diese rituelle Handlung ist für jeden Muslim, der die anderen Gebete verrichten muss und keine plausiblen Gründe für ein Fernbleiben hat, verpflichtend. Sie findet wöchentlich freitags statt und ist aus folgenden Gründen besonders wichtig:

 

1. Es ist ein Anlass, den Gott den Muslimen gibt, um deren gemeinschaftliche Ergebenheit zu bekunden.


2. Es ist eine Zusammenkunft, bei der wir unsere seelischen Konten der vergangenen Woche prüfen und uns auf die nächste Woche vorbereiten, genauso wie es die Menschen in anderen Angelegenheiten tun.


3. Es ist eine Versammlung, bei der sich die Muslime rückversichern und ihre religiöse Verbundenheit sowie ihre gesellschaftliche Zusammengehörigkeit auf moralischen und spirituellen Fundamenten untermauern.


4. Es zeigt, wie die Muslime dem Ruf Gotts Vorzug vor allen anderen Angelegenheiten geben.

 

Muslime in den Sommerzeitzonen scheinen hinsichtlich des angemessenen Zeitpunkts für das gemeinschaftliche Freitagsgebet (Dschumu'a) in Schwierigkeiten und Verwirrung zu geraten. Das Problem kann leicht gelöst werden, indem man die Gebetszeit ganzjährig auf eine Zeit zwischen 13:15 und 14:30 Uhr legt. Dadurch ist es nicht notwendig, die Zeit von Winter- auf Sommerzeit umzustellen. Wir empfehlen unseren Brüdern eindringlich dies zu tun, damit sie es als festen Termin in ihre Wochenpläne einarbeiten können.

 

Die markanten Punkte des Freitagsgebets

 

Das Freitagsgebet zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:

 

1. Seine Zeit fällt auf dieselbe Zeit wie das Mittagsgebet (Salâ Ad-Dhuhr) und ersetzt dieses.


2. Es muss in der Gemeinschaft verrichtet und von einem Imâm geleitet werden. Keine Einzelperson kann es selbst verrichten.
 

3. Verpasst man es, so kann es nicht nachgeholt werden. Stattdessen muss man das Mittagsgebet verrichten, sprich das ursprüngliche Gebet, das an Stelle von diesem Ritus normalerweise steht. 


4. Jede Art von Arbeit ist freitags erlaubt, genauso wie an jedem anderen Wochentag. Für Muslime gibt es keinen Sabbat. Sie können mit ihren üblichen Aufgaben und Aktivitäten fortfahren, vorausgesetzt sie kommen pünktlich zur gemeinschaftlichen Anbetungshandlung. Nach Beendigung dieser können sie ihre weltlichen Tätigkeiten wieder aufnehmen.


5. Das Freitagsgebet sollte in einer Moschee verrichtet werden, sofern eine vorhanden ist. Anderenfalls kann es an irgendeinem Versammlungsort verrichtet werden, beispielsweise in Häusern, auf Höfen, in Parks usw.


6. Wenn die Zeit zum Freitagsgebet angebrochen ist, wird der Adhân gerufen, der Imâm steht auf, wendet sich der Zuhörerschaft zu und hält seine Freitagspredigt (Chutba), die ein wesentlicher Bestandteil dieser Anbetungshandlung ist. Den Muslimen wird empfohlen, vor der Predigt Sunna-Gebete zu verrichten. Diejenigen, die während der Predigt die Moschee betreten, sollen zwei kurze Gebetseinheiten des Sunna-Gebets „Tahiyyatu-l-Masdschid“ (Moschee-Ehrerbietungsgebet) verrichten und sich dann setzen, um zuzuhören. Während der Imâm spricht, soll niemand sprechen. Alle Anwesenden sollen sitzen und der Predigt bis zum Ende schweigend zuhören.


7. Die Predigt (Chutba) besteht aus zwei Teilen, die beide mit Lobpreisungen für Gott und Segenswünschen für den Propheten Muhammad beginnen. Im ersten Teil muss eine Textstelle aus dem Qurân rezitiert und zum Zwecke der Mahnung und Warnung erläutert werden. Am Ende des ersten Teils ruht der Imâm kurz in der Sitzhaltung und steht dann auf, um den zweiten Teil seiner Predigt zu halten. In einem oder in beiden Teilen der Predigt können allgemeine Belange der Muslime erläutert werden. Im zweiten Teil betet der Imâm vor allem für das Allgemeinwohl aller Muslime.


8. Hierauf werden die Iqâma gerufen und zwei Pflichtgebetseinheiten unter der Leitung des Imâms verrichtet, der die Fâtiha und eine weitere Qurân-Textstelle mit vernehmbarer Stimme rezitiert. Hiernach ist das Freitagsgebet beendet. Danach können einzeln und mit nicht vernehmbarer Stimme Sunna-Gebete verrichtet werden. Die Sunna-Gebete können auch zu Hause verrichtet werden. Sie können auch durch  Pflichtgebete ersetzt werden, die man in der Vergangenheit verpasst hat und nachholen muss.

 

Jeder Teilnehmer an den wöchentlichen Freitagsgebeten oder der Îd- (Fest-) Gebete sollte sein Bestes tun, sauber und ordentlich zu sein. Obwohl die Vornahme einer rituellen Ganzkörperwaschung keine Pflicht darstellt, wird ein Bad nachdrücklich empfohlen, da man sich dadurch frisch und wohl fühlt.


Das rituelle Gebet - Teil 4
Das rituelle Gebet - Teil 6
 

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