Islam Web

  1. Ramadan
  2. Fatwa
Fatwā-Suche

Ist Geschlechtsverkehr in den letzten zehn Nächten des Ramadān erlaubt?

Frage

Darf der Mann seiner Frau in den letzten zehn Nächten des Ramadān beischlafen, oder verliert er dadurch etwas von der Belohnung oder verstößt er vielleicht gegen die Sunna?
Ich bitte um schnelle Antwort, möge Allāh es euch mit dem Besten vergelten!

Antwort

Der Lobpreis ist Allāhs! Möge Allāh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Es ist nicht verboten, mit seiner Frau in den letzten zehn Nächten des Ramadān geschlechtlich zu verkehren, denn Allāh sagt:

"Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allāh weiß, dass ihr euch selbst betrogen habt, und da hat Er eure Reue angenommen und euch verziehen. Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allāh für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht! Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch an die Gebetsstätten zurückgezogen habt! Dies sind Allāhs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe! So macht Allāh den Menschen Seine Zeichen klar, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen." (Sūra 2:187)

Dies schmälert nichts an der Belohnung des Fastens oder des freiwilligen Nachtgebets. Jedoch ist es vollkommener, der Sunna des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu folgen, und er pflegte sich in den letzten zehn Tagen in die Moschee zurückzuziehen. Wer dies nicht tut, hat keine Sünde zu befürchten, jedoch entgeht ihm ein Teil der Belohnung (durch das Unterlassen der Sunna und der Anbetungshandlungen beim Zurückziehen in die Moschee). Unter den Gefährten des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gab es einige, die sich in die Moschee zurückzogen und einige, die dies nicht taten. Keine der beiden Gruppen kritisierte die andere.

Und Allāh weiß es am besten.

Verwandte Fatwās