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Entrichten der Zakāt Al-Fitr für die Eltern aus Vergesslichkeit erst nach dem ersten Festtag

Frage

Der Vater in Ägypten trug seinen Kindern auf, für ihn und seine Frau die Zakāt Al-Fitr zu entrichten, da er sich mit ihr bei der “Umra in Makka befand. Die Kinder schoben dies auf die Nacht zum Fest in Ägypten hinaus, weil es ein Tag später als das Fest in Saudi Arabien war. Dies hatten sie vergessen. Ist diese Zakāt Al-Fitr gültig oder nicht?
Möge Allāh es euch mit dem Besten vergelten!

Antwort

Der Lobpreis ist Allāhs! Möge Allāh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Die Person, die das Fest in Saudi Arabien erlebt, muss auch dafür die Zakāt Al-Fitr entrichten, da sie dem Körper folgt, wie es die Gelehrten erwähnten. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist und damit jemanden beauftragte, so muss diese beauftragte Person dies auch entrichten und zwar vor dem Festgebet des Vaters, denn Ibn “Abbās  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Wenn jemand diese Zakāt Al-Fitr vor dem Festgebet entrichtete, so ist diese auch als solche angenommen, und wenn sie jemand nach dem Gebet entrichtete, so zählt sie als gegebene Spende.“ Berichtet von Abū Dāwūd mit einer guten Überlieferungskette.

Viele Gelehrten haben es als gültig erklärt, wenn man die Zakāt Al-Fitr an diesem Tag entrichtet, selbst wenn es nach dem Gebet ist. Ibn Raslān berichtete, dass die Gelehrten sich auf das Verbot einigten, die Zakāt Al-Fitr am Tag nach dem Fest zu entrichten. Jedoch ist diese Meinung genauer zu überprüfen. Einige frühe Gelehrte erlaubten, die Zakāt Al-Fitr am Tag danach zu entrichten, jedoch ist die Mehrheit der Gelehrten (darunter die vier großen sunnitischen Rechtsschulen) der Meinung, dass dies verboten ist. Was also jene Söhne taten, war verboten und strafbar, falls sie es bewusst taten. Sie haben indes keine Sünde zu befürchten, falls sie dies vergaßen, wie es in der Frage erwähnt ist. Denn man wird nicht für etwas belangt, was man vergaß: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir vergessen oder einen Fehler begehen!" (Sūra 2:286)

Allāh antwortet darauf: „Das tat Ich.“ Berichtet von Muslim.

Jedoch ist es ihre Pflicht, diese Zakāt Al-Fitr an arme Leute zu entrichten, selbst wenn die Zeit verpasst ist, und sie haben nichts mehr zu tun, da sie diese bereits aus Vergesslichkeit in der Nacht zum Fest bei ihnen entrichteten.

Und Allāh weiß es am besten.

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