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Das Eröffnungs-Bittgebet, das der Betende hinter dem Vorbeter sowohl im Gebet mit hörbarer Rezitation als auch dem mit lautloser Rezitation ausspricht

Frage

Muss ich, wenn ich am Gemeinschaftsgebet teilnehme, nachdem die Anderen mit dem Gebet schon angefangen haben, das Eröffnungs-Bittgebet aussprechen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Muss derjenige, der später zum Gemeinschaftsgebet hinzukommt, während der Imām gerade steht, das Eröffnungs-Bittgebet sprechen oder nicht?

Die Antwort:

In diesem Fall muss man unterscheiden: Wenn der Betende weiß, dass der Vorbeter sich nicht beugen wird, bevor er die Eröffnungssūra (Sūra 1) gelesen hat, dann kann er das Eröffnungs-Bittgebet aussprechen. Weiß er oder denkt er, dass der Vorbeter sich beugt, bevor er mit der Eröffnungssūra fertig ist, dann muss er nur diese rezitieren. Dies gilt aber nur für das Gebet mit lautloser Quran-Rezitaion.

Was die Gebete mit hörbarer Qurān-Rezitation betrifft, so ist der Betende verpflichtet zuzuhören, wenn der Vorbeter mit der Rezitation anfängt. Er darf dann nichts rezitieren außer die Eröffnungssūra.

Schließlich wollen wir den fragenden Bruder darauf hinweisen, dass das Eröffnungs-Bittgebet gar keine Pflicht, sondern eine Sunna ist.

žUnd Allāh weiß es am besten!

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