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Frauen können während der Menstruation Ghusl aufgrund von Dschanāba verrichten

Frage

Soll die Frau im Dschanāba-Zustand die rituelle Ganzwaschung durchführen, wenn ihre Menstruation am gleichen Tag einsetzt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allāh, und möge Allāh den Gesandten Allāhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Falls die Frau während der Menstruation in den Dschanāba-Zustand geriet, ist sie nicht zur rituellen Ganzwaschung verpflichtet, bis die Menstruationsblutung endet. Anschließend führt sie die rituelle Ganzwaschung nur einmal für beides durch, also zur Aufhebung des Dschanāba-Zustands und der Menstruation.

Wenn aber die Frau während der Menstruationszeit die rituelle Ganzwaschung zur Aufhebung des Dschanāba-Zustands durchführt, ist sie gültig und der Dschanāba-Zustand wird dadurch aufgehoben, wie dies Imām Ahmad beurteilte, besonders wenn sie den Qurān rezitieren will, was nach der vorzuziehenden Meinung der Gelehrten den menstruierenden Frauen nicht verboten ist. Durch die rituelle Ganzwaschung darf die Frau allerdings den Qurān nur rezitieren.

Und Allāh weiß es am besten!

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