Islam Web

  1. Ramadan
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Wie erhält man den Lohn für das Speisen eines Fastenden?

Frage

Bald beginnt der Ramadân. Ich habe mir vorgenommen, einige Taschen mit Notwendigem für den Ramadân zu füllen und sie zu verteilen. Ist das gleichzusetzen mit jemandem, der einen Fastenden speist, oder muss es unbedingt ein Essen sein, das am Iftâr (abendliches Fastenbrechen) ausgegeben wird?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es gibt einen Textbeleg, der besagt, dass man für das Speisen eines Fastenden den gleichen Lohn erhält wie der Fastende selbst. Dazu muss man dem Fastenden passende Nahrung zur Verfügung stellen. Diese muss das erste sein, das der Fastende zu sich nimmt, so dass bestätigt wird, dass man ihn auf diese Weise beim Fastenbrechen gespeist hat. Salmân Al-Fârisî überliefert vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer einen Fastenden speist, so ist dies für ihn eine Verzeihung seiner Sünden und sein Nacken wird vom Feuer befreit. Er hat denselben Lohn (wie der Fastende; AdÜ), ohne dass ihm von seinem Lohn etwas vermindert würde.“ Wir sagten: „Gesandter Allâhs, finden wir alle denn etwas, womit man einen Fastenden speisen könnte?“ „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh schenkt diese Belohnung demjenigen, der einem Fastenden etwas mit Wasser vermischte Milch oder eine Dattel oder einen Schluck Wasser zum Fastenbrechen gibt. Und wer einen Fastenden speist, bis er seinen Hunger gestillt hat, den tränkt Allâh (am Jüngsten Tag; AdÜ) an meinem Teich mit einem Trank, wonach er keinen Durst mehr verspüren wird, bis er das Paradies betritt“ (Al-Baihaqî, Ibn Chuzaima in „Sahîh“). Abû As-Schaich und Ibn Hibbân in „At-Thawâb“ erwähnen dies in gekürzter Fassung.
Nach der Überlieferung von Abû As-Schaich sagte der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer im Monat Ramadân einen Fastenden mit etwas speist, das er auf erlaubte Weise erworben hat, für den sprechen die Engel in allen Nächten des Ramadân Bittgebete. Der Engel Dschibrîl reicht ihm die Hand in der Laila Al-Qadr (Nacht der Bestimmung). Und wem der Engel Dschibrîl  Frieden sei auf ihm die Hand schüttelt, dessen Herz wird weich und dessen Tränen nehmen zu.“ Da sagte ich: „Gesandter Allâhs, und was ist mit jemandem, der nichts hat?“ Er sagte: „Dann eine Handvoll Speise. Ich sagte: „Und wenn er auch das nicht hat?“ Er sagte: „Dann Wasser zum Trinken.“
Obgleich in der Tradentenkette dieses Hadîths eine Schwäche vorliegt, kann dies vernachlässigt werden, da diese Überlieferung inhaltlich von Vorzügen bestimmter Taten handelt.
Will man den Lohn für das Speisen eines Fastenden erhalten, so muss der Fastende dies unbedingt als erstes (beim Fastenbrechen) essen bzw. trinken, damit bestätigt wird, dass es sich um Fastenspeise handelt. Dies dürfte nachvollziehbar und klar sein. Die von dir ausgeführte Tat enthält auch großen Lohn, jedoch zählt dies nicht eigens als Fastenspeisung im erwähnten Sinne.


Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs