Der Hadsch ist für Frauen genauso eine Pflicht wie für Männer – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Doch viele Pilgerinnen verunsichert die Frage: Gelten für mich die gleichen Regeln? Darf ich mich im Ihrâm verschleiern? Was mache ich, wenn meine Menstruation einsetzt? Und brauche ich überhaupt einen männlichen Begleiter? Die Antworten sind klarer, als viele denken. Allah hat Frauen nicht benachteiligt, sondern ihnen Erleichterungen gewährt, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Die grundlegenden Voraussetzungen: Mahram und Erlaubnis
Die erste Hürde für viele Frauen ist die Reise zum Hadsch. Hier gilt: Eine Frau darf grundsätzlich nicht ohne einen Mahram (einen männlichen Verwandten, den sie aus islamrechtlichen Gründen nicht heiraten darf) reisen. Der Prophet sagte: „Eine Frau darf nicht einen Tag und eine Nacht reisen, es sei denn, sie hat einen Mahram bei sich.“ (Al-Buchârî, Muslim)
Doch was ist mit dem Pflicht-Hadsch? Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Auffassung, dass eine Frau für ihren obligatorischen Hadsch auch ohne ihren Mahram reisen darf, wenn sie in einer sicheren Reisegruppe ist, denn die Pflicht gegenüber Allah geht dem Gehorsam gegenüber dem Ehemann vor, wenn es um eine individuelle religiöse Pflicht geht. Für den freiwilligen Hadsch (Sunna) hingegen benötigt sie einen Mahram (Fatwâ Nr. 115912, Englisch).
Eine wichtige Erleichterung: Wenn eine Frau aus islamischen Gründen nicht reisen kann, ist sie vom Hadsch befreit. Allah fordert niemanden über seine Fähigkeiten hinaus.
Der Ihrâm der Frau – anders als beim Mann
Der Ihrâm der Frau unterscheidet sich in einigen Punkten grundlegend von dem des Mannes:
1. Bekleidung: Männer tragen die zwei weißen Tücher. Frauen tragen ihre normale, islamkonforme Kleidung – jedoch ohne Niqâb (festen, anliegenden Gesichtsschleier) und ohne Handschuhe. Der Prophet sagte: „Die Frau im Ihrâm soll keinen Niqâb tragen und keine Handschuhe anziehen.“ (Al-Buchârî) Das bedeutet nicht, dass sie ihr Gesicht offen zeigen muss – sie kann es mit ihrem Kopftuch bedecken, aber nicht mit einem speziellen Niqâb, der das Gesicht ganz umschließt.
2. Die Talbiyya wird nicht laut ausgerufen: Frauen sprechen die Talbiyya leise, so dass nur sie selbst oder ihre Nachbarin sie hört. Dies schützt ihre Würde und vermeidet Unannehmlichkeiten.
3. Kein Ramal (Eilen) beim Tawâf: Männer eilen bei den ersten drei Umrundungen des Tawâf. Für Frauen ist dies nicht vorgesehen. Sie gehen in ihrem normalen Schritt (Siehe Fatâ Nr. 51613).
Die Menstruation auf dem Hadsch – was tun?
Die größte Sorge vieler Pilgerinnen ist die Menstruation während des Hadsch. Die gute Nachricht: Dies ist kein Hindernis für den Hadsch selbst – nur für den Tawâf. Der Prophet sagte zu Aischa , als sie ihre Periode hatte: „Tu alles, was der Hadsch-Pilger tut, aber umlaufe das Haus (die Kaaba) erst, wenn du rein bist.“ (Al-Buchârî, Muslim) (Siehe Fatwâ Nr. 129418).
Das bedeutet konkret:
Du legst den Ihrâm an, auch wenn du deine Periode hast. Du nimmst vorher den Ghusl (rituelle Ganzwaschung).
Du verrichtest alle Riten des Hadsch – den Aufenthalt in Arafat, die Übernachtung in Muzdalifah, das rituelle Bewerfen der Dschamarât.
Einzige Ausnahme: Der Tawâf. Den führst du erst aus, wenn die Blutung aufgehört hat und du den Ghusl vorgenommen hast.
Wenn die Blutung erst nach dem Pflicht-Tawâf einsetzt, ist dies unbedenklich – du hast ihn bereits gültig verrichtet, der Abschieds-Tawâf entfällt, wenn er wegen der Periode nicht möglich ist, ohne Sühneleistung.
Verhalten im Gedränge – Schutz der Würde
Eine Herausforderung für Frauen ist das oft extreme Gedränge beim Tawâf und bei der rituellen Bewerfung der Steinsäulen. Hier gilt: Die Frau ist nicht verpflichtet, den Schwarzen Stein zu berühren oder sich in die dichtesten Menschenmengen zu begeben. Sie kann den Tawâf im äußeren Bereich verrichten, wo es etwas ruhiger ist. Wenn sie den Stein nicht erreichen kann, genügt ein Handzeichen aus der Ferne.
Beim rituellen Bewerfen der Dschamarât gibt es für Frauen eine große Erleichterung: Sie dürfen die Steinigung zu Randzeiten verrichten – also nicht zur Hauptzeit am Vormittag, sondern am Nachmittag oder Abend, wenn die Menge geringer ist. Viele Gelehrte erlauben Frauen sogar, jemanden mit der Bewerfung der Steinsäulen für sie zu beauftragen, wenn das Gedränge eine Gefahr darstellt.
Die Frau ist beim Hadsch nicht benachteiligt – sie ist umsorgt. Die islamrechtlichen Regelungen nehmen Rücksicht auf ihre körperlichen und sozialen Gegebenheiten: die Menstruation, die Notwendigkeit eines Mahrams, die Gefahren des Gedränges, die Schamhaftigkeit. Der Hadsch einer Frau ist genauso wertvoll wie der eines Mannes. ´Â`ischa überlieferte viele Hadithe über den Hadsch des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) – und sie selbst war eine der größten Gelehrten in dieser Frage.
Wenn du als Frau zum Hadsch aufbrichst, dann geh im Vertrauen darauf, dass Allah dich nicht mit etwas belastet, das du nicht tragen kannst. Er hat dir Erleichterungen gegeben, wo andere Strenge erwarten. Und das größte Geschenk – ein angenommener Hadsch – steht dir genauso offen wie jedem Mann.