Wozu man im Zustand der großen rituellen Unreinheit während des Ihrâm (Weihezustands beim Haddsch) verpflichtet ist
Fatwâ-Nummer: 22153

  • Fatwâ-Datum:13-6-2012
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet die Rechstnorm für jemanden, der am Tag von Arafa im Zustand der großen rituellen Unreinheit aufwacht, während er sich im Ihrâm befindet? Danke!

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Ist mit dem arabischen Wort Nadschâsa die konkrete rituelle Unreinheit gemeint, muss man die betroffene Stelle der Kleidung oder des Körpers waschen, wenn er das rituelle Gebet oder den Tawâf (das Umschreiten der Ka‘ba) verrichten will. Ist indes mit Nadschâsa die große rituelle Unreinheit gemeint, muss er sich für das rituelle Gebet oder auch den Tawâf ganz reinigen.

Wisse, dass nur der Tawâf unter den Haddsch-Riten die rituelle Reinheit voraussetzt und zwar gemäß einem von Al-Buchârî und Muslim nach einer Aussage von Âischa überlieferten Hadîth, in dem sie sagte: Wir gingen mit dem Propheten Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken mit dem Vorsatz, nur den Haddsch zu verrichten. Als wir in Sarif ankamen, menstruierte ich. Der Prophet trat bei mir ein, während ich weinte. Er fragte: Warum weinst du? Ich erwiderte: Bei Allâh, ich werde den Haddsch in diesem Jahr nicht durchführen. Er fragte: Hast du deine Periode? Ich antwortete: Ja! Da sagte er: Dies ist eine Sache, die Allâh den Töchtern Âdams auferlegt. Verfahre also mit allen Dingen, die ein Pilger gewöhnlich vornimmt, mit Ausnahme des Umschreitens der Ka‘ba!"    Und Allâh weiß es am besten!

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