Verschieben des Gebets wegen Müdigkeit oder Hunger
Fatwâ-Nummer: 366322

  • Fatwâ-Datum:1-6-2021
  • Bewertung:

Frage

Wenn jemand vor einem Gebet von Müdigkeit übermannt wird, soll er dann schlafen oder beten? Und was ist, wenn zeitgleich mit dem Gebet das Essen angerichtet ist?
Meine zweite Frage: Einmal war das Abendgebet eingetreten, doch ich hatte es bis zum Gebetsruf des Nachtgebets nicht gemerkt. Wie soll ich es nun verrichten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Grundsätzlich gilt, dass es einem Muslim nicht erlaubt ist, das Gebet unentschuldigt so lange hinauszuschieben, bis seine Zeit verstrichen ist. Wer dies tut, hat gegenüber seinem Herrn Ungehorsam gezeigt. Allâh der Erhabene sagt: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben“ (Sûra 4:103).

Aufgrund von starker Müdigkeit darf man jedoch das Gebet von seiner frühesten Zeit auf die mittlere oder seine späteste Zeit verschieben. Doch es ist nicht erlaubt, das Gebet auf außerhalb dieser Zeit zu verschieben, solange man begreift, was man im Gebet rezitiert. In „Al-Muntaqâ alâ Al-Muwatta“ von Al-Bâdschî wird das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) angeführt: „Wenn jemand von euch in seinem Gebet schläfrig ist, so soll er erst schlafen.“ Dazu kommentiert der Autor: „Der Ausdruck ist allgemein zu verstehen und bezieht sich auf jedes Gebet. Mâlik hat es auf das freiwillige Nachtgebet bezogen. Wenn dies in einem Pflichtgebet passiert und noch ausreichend Zeit besteht, sich von der Müdigkeit zu erholen und das Gebet zu erreichen, oder er weiß, dass ihn jemanden aufwecken wird, so soll er erst schlafen gehen. So kann er sich später und immer noch rechtzeitig dem Gebet widmen. Wenn er jedoch weiß, wie knapp die Zeit ist und er davon ausgeht, das Gebet zu verpassen, falls er schläft, so soll er beten, wie es ihm möglich ist und sich bemühen, alles korrekt zu verrichten. Dann soll er sich hinlegen, wenn er weiß, dass er den Pflichtteil verrichtet hat; wenn nicht, dann soll er diesen nach dem Aufwachen beten.“ 

 

Ist das Gebet, bei dem er diese große Müdigkeit verspürt, eines der Gebete, die zusammengelegt werden können, dann gilt nach manchen Gelehrten, dass er das betreffende Gebet verschieben soll. Beim Zusammenlegen fasst er die Absicht, es als verspätetes Zusammenlegen zu verrichten.

 

Nun zu der Frage, wenn das Essen in der Gebetszeit bereitsteht. Das diesbezügliche Urteil und die Sunna lauten: Das Essen kommt vor dem Gebet. Besonders gilt das, wenn man großen Hunger verspürt oder das Essen ungenießbar würde, falls man es stehen lässt. In den beiden Sahîh-Werken und anderen wird vom Propheten überliefert, dass er sagte: „Wenn das Abendessen angerichtet ist und das Gebet verrichtet werden soll, so beginnt mit dem Abendessen“ (Al-Buchârî, Muslim). In einer Variante heißt es: „Wenn jemandem von euch das Abendessen vorgesetzt wird und das Gebet beginnt, so esst erst zu Abend und man soll sich nicht beeilen, bis man zu Ende ist.“ Auch sagte er: „Kein Gebet, wenn das Essen bereitsteht und auch nicht, wenn ein Drang zur Ausscheidung (Al-Achbathân) vorliegt“ (Muslim u. a.).

 

Bei der Beantwortung der Fragen ist es unsere Praxis, die erste ausführlich und alle weiteren nur allgemein abzuhandeln: Wenn du das Abendgebet verpasst hast und du dies erst beim Gebetsruf des Nachtgebets bemerkst, so gilt: Du sollst dieses Gebet noch vor dem Nachtgebet verrichten, mit der Absicht, das Gebet in seiner richtigen Zeit zu beten (Adâ), da du dich immer noch in der nötigen Zeit befindest.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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