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Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem Paradies belohnt.“

Der fromm verrichtete Haddsch (Al-Haddsch Al-Mabrûr) wird folgendermaßen definiert: Es ist der Haddsch, bei dem der Diener reichlich Gutes „Birr“ tut.
Das Wort „Birr“ hat zwei Bedeutungen:
1. Den Menschen Gutes tun und den Kontakt zu ihnen zu pflegen. Im Gegensatz dazu stehen schlechte Umgangsformen. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Birr ist gutes Benehmen.“ Im Musnad wird von Dschâbir überliefert: „Sie sagten: ‚Und was ist Birr im Haddsch, o Gesandter Allâhs?‘ Er sagte: ‚Die Leute zu speisen und den Gruß (d. h. Salâm) zu verbreiten.‘“
2. Allâh bei ständiger Gottesfurcht gehorsam zu sein und verstärkt Taten zu verrichten, durch die man Sein Wohlgefallen erlangen kann. Das Antonym hierzu ist Sündhaftigkeit. Allâh, der über alles Erhabene, sagt: „Befehlt ihr denn den Menschen Birr, während ihr euch selbst vergesst…?“ (Sûra 2:44) Al-Qurtubî sagte: „Die verschiedenen Definitionen des Al-Haddsch Al-Mabrûr sind sich letztlich alle ähnlich, nämlich: Es ist der Haddsch, der unter Einhaltung all seiner Regeln und auf vollkommene Weise verrichtet wurde.“
Demzufolge gilt: Nicht jeder, der den Haddsch verrichtet, hat den Haddsch fromm – Mabrûr –, verrichtet. Vielmehr ist es so, wie Ibn ´Umar Mudschâhid  möge Allah mit beiden zufrieden sein, entgegnete, als dieser sagte: „Wie zahlreich doch die Pilger sind.“ Da erwiderte Ibn ´Umar: „Wie wenige es doch sind. Sag besser: Wie zahlreich doch die Reisenden sind.“
In Anbetracht der Tatsache, dass die Muslime auch beim Haddsch nicht alle gleich sind, was den Grad der Vollkommenheit ihres Haddschs anbetrifft, werde ich nun versuchen, die wichtigsten Dinge darzulegen, die dem Pilger helfen können, einen vollkommenen Haddsch zu verrichten:
Aufrichtigkeit bei der Ausführung von Allâhs Befehlen:
Alle Taten werden nur unter der Erfüllung zweier Bedingungen angenommen:
- Die aufrichtige Absicht, die Handlung einzig für Allâh, den über alles Erhabenen, zu verrichten. Allâh sagte in einem Heiligen Hadîth: „Ich bin absolut Der, Der keiner Partnerschaft bedarf. Wer also etwas tut und es dabei einem anderen widmet außer Mir, von dem sage Ich Mich los und überlasse ihn dem anderen.“ Der Prophet,  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte vor dem Gegenteil eines aufrichtigen Gottesdienstes zu warnen und Folgendes zu beten: „O Allâh, lasse diesen Haddsch frei von Augendienerei und Überheblichkeit sein.“
- Die Übereinstimmung aller Taten eines Dieners mit den Taten des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken . Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer eine Tat verrichtet, die nicht unserer Sache entspricht, dessen Tat wird nicht angenommen.“ Deshalb pflegte er während des Haddsch zu sagen: „Nehmt die Haddsch-Riten von mir, denn ich weiß nicht, ob ich den Haddsch ein weiteres Mal verrichten werde.“ Die Gefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein begriffen dies sehr gut und Al-Fârûq  möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte, als er einmal den Schwarzen Stein küsste: „Wahrlich, bei Allâh, ich weiß sehr wohl, dass du nur ein Stein bist, der weder schadet noch nutzt. Wenn ich nicht gesehen hätte, dass dich der Prophet geküsst hat, so würde ich dich auch nicht küssen.“ Und dann küsste er ihn.
Die Vorbereitung auf den Haddsch:
Zu den wichtigsten Dingen, die dabei helfen, einen vollkommenen und fromm verrichteten, den Regeln entsprechenden Haddsch zu verrichten gehört es, sich vorher gut darauf vorzubereiten. Hierbei sind folgende Punkte besonders zu beachten:
- Die Beziehung zwischen sich selbst und Allâh sollte der Muslim schon vorher bereinigen, indem er alle seine Sünden aufrichtig bereut, wobei alle Voraussetzungen für die Annahme der Reue erfüllt sein müssen.
- Er muss Allâh, den über alles Erhabenen, um Hilfe und Leitung zum Guten bitten. Dabei muss er seine Abhängigkeit von Allâh, seine Furcht vor Ihm und seine Hoffnung auf Ihn offen und ehrlich zeigen. Obwohl die materielle Vorbereitung zum Haddsch von großer Wichtigkeit ist, reicht sie allein nicht aus und es ist nicht erlaubt, dass sich der Pilger auf sie alleine verlässt.
- Seinen Mitmenschen muss er alle eventuellen Kredite und Leihgaben zurückgeben. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, so muss er sie um Erlaubnis für einen weiteren Aufschub und für den Antritt der Pilgerfahrt bitten. Außerdem muss er alle Menschen in seiner Umgebung um Vergebung bitten, für den Fall, dass er vorsätzlich oder unbewusst jemanden ungerecht behandelt hat.
- Er sollte vor Antritt der Reise sein Testament niederschreiben, schließlich erhöht sich auf Reisen in der Regel das Risiko, tödlich zu verunglücken.
- Bevor er die Haddsch-Reise beginnt, muss der Pilger dafür sorgen, dass seine von ihm abhängigen Angehörigen während seiner Abwesenheit über ausreichenden Unterhalt verfügen. Er sollte sie darüber hinaus zum Guten ermahnen und einen von ihnen zum Stellvertreter ernennen, der sich in seiner Abwesenheit um die Belange der Familie kümmert. Nur so kann sich der Pilger sorgenfrei dem Haddsch widmen.
- Er muss sich ein geeignetes Gefährt aussuchen und für seine Haddsch-Reisekosten das beste und reinste Geld verwenden, also solches, das ohne Zweifel nicht auf unerlaubte Weise erlangt wurde, denn was auf unerlaubte Weise erlangt wurde, ist ein Grund dafür, dass das Du´â während dem Haddsch nicht erhört wird. Vor allem in unserer heutigen Zeit, in der viele Menschen ihr Geld auf unerlaubte Weise verdienen, mit Ausnahme jener, denen Allâh gnädig ist, und in der es viel anrüchiges Geld gibt, sollte jeder Pilger Allâh fürchten. Man sollte immer beachten: „Allâh ist Gut und akzeptiert nur Gutes.“
Außerdem ist es erwünscht, dass der Diener Allâhs reichlich Geld mit sich führt, damit er von niemandem abhängt und in der Lage ist Hilfsbedürftigen zu helfen.
- Der Haddsch-Pilger sollte zusammen mit guten Gefährten reisen, die ihm helfen, wenn er schwach wird, die ihn an Dinge erinnern, wenn er sie vergisst, die ihn unterweisen, wenn er irgendetwas nicht weiß, und die ihn zum Guten ermahnen und vom Schlechten abhalten. Er sollte sich hüten in Begleitung von nachlässigen Menschen zu sein, solche, die Allâhs Verbote nicht achten und die zum Übel verhelfen, und solchen, die ihn dazu bringen, die besten Zeiten mit Dingen zu vergeuden, die ihm im Jenseits keinen Nutzen bringen.
- Außerdem sollte er sich unbedingt in die Vorschriften für Haddsch und ´Umra, sowie in die Reise-Vorschriften einlesen und diese beherrschen. Hierzu gehören zum Beispiel das Kürzen und Zusammenlegen der Gebete, der Tayammum (die alternative rituelle Reinigung mit Staub, wenn es kein Wasser gibt), das Überstreichen der Füßlinge, usw. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , sagte: „Wem Allâh Gutes will, den lässt er die Religion verstehen.“
Sehr hilfreich ist es, sich Bücher und Kassetten von Gelehrten zu besorgen und diese mit sich zu führen und Gelehrte und erfahrene Menschen zu den verschiedenen Orten und bei den einzelnen Etappen des Haddsch zu begleiten.

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