1. Der Aufenthalt in Makka, nachdem man den Abschieds-Tawâf beendet hat, so dass der Abschieds-Tawâf nicht die letzte Handlung in Makka ist.
2. Das Verlassen Makkas ohne Abschieds-Tawâf. Der Abschieds-Tawâf ist jedoch eine Pflichthandlung des Haddsch.
3. Einige Pilger verrichten nach dem Abschieds-Tawâf noch den Sa’î (rituellen Lauf), weil sie denken, dem Tawâf müsse ein Sa’î folgen. Richtig ist jedoch, dass nach dem Abschieds-Tawâf kein Sa’î folgt.
4. Das Verlassen der Moschee, indem man rückwärts geht: Wenn der Pilger die Moschee verlassen möchte, geht er rückwärts – mit dem Gesicht zur Ka’ba – hinaus, ohne sich umzudrehen. Dies gehört zu den verbotenen Erneuerungen im Islâm.
5. Einige Pilger bleiben nach dem Abschieds-Tawâf vor dem Eingang der Moschee stehen, wenden sich gen Ka’ba, sprechen den Friedensgruß und ein spezielles „Abschiedsgebet“. Derartiges wurde jedoch nicht vom Propheten  überliefert.
 überliefert.
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