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Ermunterung zum Haddsch - Teil 1

Ermunterung zum Haddsch - Teil 1

Aller Lobpreis ist Allâhs, Der seinen anbetend Dienenden den Haddsch vorschrieb und ihnen hierfür reichlichen Lohn und großen Segen versprach: Wer also den Haddsch vornahm, wobei er keinen Geschlechtsverkehr oder irgendetwas Unmoralisches beging, kehrt ohne Sünden und Freveltaten zurück, genau so wie ein neugeborenes Kind. Ein gnädig von Allâh angenommener Haddsch hat keinen geringeren Lohn denn das Paradies, der Stätte des Friedens. Und ich bezeuge, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt, Der keinen Teilhaber hat. Er ist derjenige, der begnadigt und segnet. Ich bezeuge auch, das Muhammad  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Sein anbetend Dienender und Gesandter ist. Er ist der beste Mensch, der betete, Almosen gab, pilgerte und fastete. Möge ihn Allâh reichlich in Ehren halten sowie dessen Familie, dessen Gefährten und deren Nachfolger!

Und nun zum Thema:
Ihr Menschen, fürchtet Allâh und nehmt den Haddsch vor, den Er euch vorschrieb, insofern ihr das könnt! Denn Allâh sagt: "Und der Menschen Pflicht gegenüber Allâh ist der Haddsch zum Hause, wer den Weg dorthin ermöglichen kann. Und wer ein Islâm-Leugner ist, so ist Allâh wahrhaftig der Welten unbedürftig." (Sûra 3:97). Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte wiederum: "Islâm bedeutet, dass du bezeugst, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, dass du das rituelle Gebet genau verrichtest, die Zakât entrichtest, den Ramadân fastest und dass du nach dem Hause pilgerst, insofern du das vermagst." Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken teilte uns mit, dass sich der Islâm auf diese fünf Elementarpflichten stützt, weshalb ein anbetend Dienender erst dann als ein richtiger Muslim betrachtet wird, wenn er den Haddsch vornimmt.
Die Haddsch-Verpflichtung ist zweifelsohne eine obligatorische Gebundenheit, wofür sowohl der Qurân als auch die Sunna und der Konsensus der Muslime sprechen. Wer sie leugnet, der ist bereits vom Islâm abgefallen. Wer an deren Verpflichtung glaubt, sie aus Vernachlässigung jedoch unterlässt, nimmt ein Risiko auf sich, zumal Allâh, nachdem Er die Menschen von dieser Verpflichtung in Kenntnis gesetzt hat, sagt: "Und wer den Islâm leugnet, so ist Allâh wahrhaftig der Welten unbedürftig." (Sûra 3:97). Aus diesem Grund gelangten einige Rechtsgelehrten zu der Ansicht, dass derjenige Mensch kein Muslim mehr ist, der zum Pilgern fähig ist und dennoch nicht pilgert. Allerdings bestreitet die Mehrheit der Rechtsgelehrten jene Meinung, und diese Ansicht ist die Richtige. Allerdings geht derjenige ein Risiko ein, der nicht pilgert, obwohl er dazu in der Lage ist.
Ihr Muslime, es geziemt sich nicht für einen Gläubigen, die Haddsch-Verpflichtung zu vernachlässigen, obwohl er dazu in der Lage ist, ihr sowohl finanziell als auch körperlich nachzukommen, vor allem, wenn man sich dessen bewusst ist, dass sie eine der Elementarpflichten und Grundpfeiler des Islâm ist. Wie geizt ein Mensch mit Geld, wenn es sich um das Nachkommen dieser Verpflichtung handelt, während er viel ausgibt, wenn es um das Befriedigen seiner Leidenschaften geht?! Wie erspart sich ein Mensch die Mühe, wenn es sich um den Haddsch handelt, während er sich äußerst anstrengt, wenn es um eine diesseitige Angelegenheit geht?! Wie vernachlässigt ein Mensch die Haddsch-Verpflichtung, obwohl ihr nur einmal im Leben nachzukommen ist und obwohl er außerdem nicht weiß, ob sich eine andere Chance dafür bietet, sie zu erfüllen?! Ihr anbetend Dienenden Allâhs, fürchtet Allâh, kommt der Haddsch-Verpflichtung nach, die Er euch auferlegt! Tut dies aus Ergebenheit zu Ihm und aus Nachkommen Seiner Aufforderung, solange ihr an Ihn glaubt, zumal Er sagte: "Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allâh und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allâh und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum." (Sûra 3:97).
Ihr Muslime! Wenn ein den Glauben verinnerlichender Muslim der Haddsch- Verpflichtung nachkommt - auch wenn nur ein Mal im Leben, nachdem nämlich er das Pubertätsalter erreicht hat -, dann ist er mit dieser Verpflichtung nicht mehr angesprochen und er vollendet dadurch die Elementarpflichte seiner Religion, es sei denn, dass er sich selbst aus freien Stücken dazu verpflichtet, wie beispielsweise, wenn er zu pilgern gelobt. Wer also zu pilgern gelobt, der sollte sein Gelöbnis erfüllen, weil der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer gelobt, Allâh Gehorsam zu leisten, der sollte Ihm Gehorsam leisten!" Er vervollkommnet somit außerdem die Elementarpflicht seines Glaubens.

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