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Neumondsichel des Ramadân und astronomische Berechnungen

Neumondsichel des Ramadân und astronomische Berechnungen

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das ständige Komitee wurde zu diesem Thema befragt. Die Frage mit der Antwort der Gelehrten lautet wie folgt:

Frage: Darf sich der Muslim zur Festlegung des Beginns und Endes des Fastens auf die astronomischen Berechnungen verlassen oder muss die Neumondsichel gesehen werden?

Antwort: Die islâmische Scharî‘a ist nachsichtig. Sie ist allgemein und umfasst mit ihren Regeln alle Menschen und Dschinn der verschiedenen Schichten: Gelehrte und Analphabeten, Städter und Nomaden. Daher hat Allâh es ihnen leicht gemacht, die Zeitpunkte ihrer Anbetungshandlungen in Erfahrung zu bringen.

Allâh hat dem Beginn und Ende ihrer Zeiten Zeichen gegeben, die jeder Mensch kennt. Er hat beispielsweise den Sonnenuntergang zum Zeichen für den Beginn des Abendgebets und das Ende des Nachmittagsgebets gemacht. Das Vergehen des Abendrots ist beispielsweise ein Zeichen für den Beginn des Nachtgebets. Und Er hat die Sichtung der Neumondsichel nach Verhüllung gegen Monatsende zum Zeichen des Beginns eines neuen Mondmonats und des Endes des vorherigen gemacht. Er hat es uns nicht zur Aufgabe gemacht, den Beginn des Mondmonats durch etwas in Erfahrung zu bringen, was nur ganz wenige Menschen kennen, nämlich die Astronomen. Der Qurân und die Sunna bestätigen dies, indem sie die Sichtung der Neumondsichel zu einem Zeichen für den Beginn des Fastens der Muslime im Monat Ramadân und das Ende deren Fastens durch das Sehen der Neumondsichel des Monats Schawwâl machten. Dasselbe gilt für die Feststellung des Opferfestes und des Tages von Arafât. Allâh der Erhabene sagt: „Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten.“ (Sûra 2:185).

Der Erhabene sagt: „Sie fragen dich nach den Jungmonden. Sag: Sie sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und für die Pilgerfahrt.“ (Sûra 2:189).

Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn ihr ihn [die Neumondsichel] seht, dann fastet! Und wenn ihr sie seht, dann brecht euer Fasten! Und wenn sie euch verborgen ist, dann vollendet den Monat 30 Tage!“ Überliefert von At-Tirmidhî, Ibn Mâdscha, Imâm Ahmad und Ad-Dârimî.

Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat das Fasten mit dem Sehen der Neumondsichel des Monats Ramadân und das Fastenbrechen mit der Sichtung der Neumondsichel des Monats Schawwâl verbunden und nicht mit der astronomischen Berechnung oder dem Lauf der Planeten. Dies wurde zur Zeit des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , der rechtgeleiteten Kalifen, der vier Imâme [gemeint sind Abû Hanîfa, Mâlik, As-Schâfi‘î und Ahmad] und in den ersten drei Jahrhunderten nach der Entsendung des Propheten, die vom Propheten als vorzüglich und gut bezeichnet wurden, praktiziert. Sich zur Festlegung der Mondmonate auf die Astronomie zu beziehen, um den Anfang und das Ende der Anbetungshandlungen zu erfahren, ohne mit dem Auge zu sichten, ist eine unerlaubte Neuerung, die nichts Gutes birgt. Sie hat keinen Ursprung in den islâmischen Quellen. Saudi-Arabien praktiziert die Weise des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und der früheren frommen Muslime, das Fasten und das Fastenbrechen, die Feste und die Zeit des Haddsch auf Grund des Sehens der Neumondsichel festzulegen. Alles Gute liegt in den religiösen Angelegenheiten darin, denjenigen zu folgen, die uns im Frommen vorausgegangen sind. Und alles Schlechte liegt in der unerlaubten Neuerung, die neu in der Religion eingeführt wird. Möge Allâh uns und alle Muslime vor dem verborgenen und dem offensichtlichen Unheil bewahren!

Der Erfolg kommt von Allâh. Möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Al-Ladschna Ad-Dâima li Al-Buhûthi Al-Ilmîyati wa Al-Iftâ
Mitglied: Abdullah ibn Munî
Mitglied: Abdullah ibn Ghudaiyân
Stellvertretender Präsident des Komitees: Abdurrazzâq Afîfî

Wichtige Anmerkung:

Wenn der Vertreter der Muslime in den nicht-muslimischen Ländern die Stelle bestimmt, die mit dem Sehen der Neumondsichel betraut ist, und bekannt gibt, dass sie sie gesehen hat, darf kein Muslim davon abweichen, indem er nach der Sichtung dieses oder jenes Landes fastet, obwohl sich alle in dem gleichen Gebiet befinden. Man sieht in der gleichen Stadt den Fastenden, der Indien folgt, und den nicht Fastenden, der Saudi-Arabien folgt oder so ähnlich. Diese Differenzen sind eindeutig verboten. Es erzürnt Allâh den Erhabenen und ist sowohl nach islâmischem Recht als auch dem Verstand nach unhaltbar, dass sich die Muslime den Stellen nach spalten, auf die sie sich zum Fasten und Fastenbrechen berufen, wie es heute der Fall ist. Dies ist harâm.

Entweder fasten sie nach ihrer persönlichen Sichtung oder sie richten sich nach der Sichtung des ersten benachbarten islâmischen Landes. Sonst gibt es Differenzen, die nur zu Schlechtem führen.

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