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Der achte Tag im Monat Dhû Al-Hiddscha

Der achte Tag im Monat Dhû Al-Hiddscha

• Verrichten des Ghusl (Ganzkörperwaschung) und Parfümieren vor dem Anlegen der Ihrâm-Kleidung für denjenigen, der sich nicht im Ihrâm befindet (weil er z.B. den Tamattu-Haddsch verrichtet).

• Eintritt in den Ihrâm-Zustand für den Haddsch vor dem Stehen der Sonne im Zenit.

• Beabsichtigen des Ihrâm für den Haddsch mit den Worten: Labbaika Haddschan. (Hier bin ich zu Deinen Diensten für den Haddsch!)

• Und wenn man befürchtet, dass man durch etwas aufgehalten wird, so dass der Hadsch nicht vervollständigt werden könnte, sagt man: Wa in habasani Hâbisun fa Mahalli haithu habasani. (Und wenn mich ein Hinderungsgrund aufhält, dann ist mein Ort dort, wo er mich aufgehalten hat.)

• Befürchtet man dies nicht, sagt man es nicht.

• Am Tag At-Tarwiya begibt man sich nach Minâ und übernachtet dort in der Nacht auf den neunten Tag. Man verlässt diesen Ort nicht, bevor die Sonne aufgegangen ist und man dort fünf Gebete verrichtet hat.

• Man spricht vermehrt die Talbiya mit folgendem Wortlaut: Labbaika Allâhumma Labbaik, Labbaika la Scharîka laka Labbaik, Innal-Hamda wan-Ni’mata laka wal-Mulk, la Scharîka Lak. („Hier bin ich Dir zu Diensten, o Allâh, hier bin ich Dir zu Diensten! Hier bin ich Dir zu Diensten, Du hast keinen Teilhaber, hier bin ich Dir zu Diensten! Wahrhaftig, alles Lob gebührt Dir, die Gnade ist nur von Dir, und die Herrschaft gehört nur Dir. Du hast keinen Teilhaber.“)

• Dies tut man, bis man die Dschamrat Al-Aqaba am Tag des Schlachtens bewirft.

• Die Gebete mit vier Rak’a werden auf zwei verkürzt. Diese sind das Mittags-, Nachmittags- und das Nachtgebet.

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