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Die Erleichterung ist Ziel der Scharīa – Teil 1

Die Erleichterung ist Ziel der Scharīa – Teil 1

Es ist allen Muslimen auf der ganzen Welt bekannt, dass der Islâm eine Religion der Erleichterung und der Behaglichkeit ist. Im Islâm sind religiöse Aufgaben den Fähigkeiten des Muslims angemessen, und in den Vorschriften Allâhs des Allmächtigen ist kein Raum für unerträgliche Belastungen. Tatsächlich ist diese Besonderheit der Scharîa – die Erleichterung und die Beseitigung von Mühsal – eine Gunst, die Allâh der Allmächtige dem Islâm und seinen Anhängern erwiesen hat und die sie von anderen Religionen unterscheidet. Dies ist einer der Gründe, warum der Islâm bis heute fortbesteht und weiterhin bestehen wird, bis Allâh der Erhabene die Erde und alles, was sich auf ihr befindet, in Besitz nimmt, wie Er und Sein Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) es versprochen haben.

Allâh der Allmächtige sagt: „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islâm als Religion für euch zufrieden“ (Sûra 5:3). „Dieser edle Vers besagt, dass der Islâm die letzte und abschließende göttliche Botschaft an die Menschheit ist. Dies heißt auch, dass Allâh die muslimische Gemeinschaft bewahren und sie befähigen wird, erfolgreich zu bleiben, denn sie ist der Nährboden des Islâm und der Träger der islâmischen Fahne. Der Islâm wird durch alle Zeiten hindurch überleben, egal wie erbittert die Machenschaften der Feinde gegen ihn sind“ (Al-Adilla Al-Qurâniyya Ad-Dâllah ala Dhuhûr Al-Islâm wa Audati wa Siyâdati).

Mu’âwiya (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Eine Gruppe meiner Gemeinschaft wird fortfahren, dem Befehl Allâhs zu gehorchen, unversehrt von denen, die sie verlassen oder sich ihnen widersetzen, bis der Jüngste Tag kommt, während sie über die Menschen siegreich sein werden“ (Al-Buchârî und Muslim).

Einer der aussagekräftigsten Beweise für das Weiterbestehen und die Erhaltung des Islâm bis zum Ende der Zeit sind seine ausgeprägten Züge der Erleichterung, der Toleranz und der Flexibilität seiner Lehren, seiner Urteile und der Scharîa im Allgemeinen. Diese Anziehungskraft des Islâm bewegt Menschen aus allen Lebensbereichen, die ihn aus voller Überzeugung und mit festem Glauben bereitwillig und ohne jeden Zwang annehmen.

„Dies ist das grundlegende Prinzip, das für alle religiösen Aufgaben gilt. Eine Erleichterung, frei von Schwierigkeiten, was das Herz dazu anregt, eine ähnliche Haltung der Leichtigkeit gegenüber dem Leben als Ganzes einzunehmen. Diese Erleichterung verleiht dem Muslim eine besondere Ausprägung von Toleranz, frei von Maßlosigkeit und Komplexität. Eine Toleranz, die ihn befähigt, alle religiösen Aufgaben und Verpflichtungen und alle wichtigen Lebenstätigkeiten problemlos zu erfüllen, ähnlich dem Fließen von fließendem Wasser und dem Hochwachsen eines Baumes in vollkommener Gelassenheit, Zuversicht und Zufriedenheit, während er stets die Barmherzigkeit Allâhs wahrnimmt, in dem Bewusstsein, dass Er für Seine gläubigen Diener Erleichterung vorsieht und ihnen unzumutbare Härten erspart“ (Fî Dhilâl Al-Qurân).

Einige Menschen haben jedoch eine solche Erleichterung missverstanden, was sie dazu trieb, viele religiöse Urteile und Gebote unter dem Vorwand zu vernachlässigen, diesem Grundsatz der Erleichterung der Scharîa zu folgen! Wir haben sogar einige gesehen, die Muslime dazu auffordern, viele religiöse Pflichten aufzugeben und göttliche Gebote zu missachten, mit der Behauptung, dass es in Wirklichkeit auf die Handlungen der Herzen und nicht der Körper, auf die guten Absichten und nicht auf die Erfüllung der Pflichten und Handlungen der Sunna ankommt, so dass einige Leute das Prinzip der Erleichterung als Deckmantel für Nachlässigkeit und sogar für die Abkehr von der Religion in ihrer Gesamtheit heranziehen.

Daher ist es unsere Pflicht, die eigentliche Bedeutung von Erleichterungen in der Religion zu erklären. Bedeutet es, religiöse Pflichten aufzugeben, die Scharîa zu vernachlässigen und irdischen Freuden nachzujagen? Oder gibt es ein Kriterium und eine Regel, um die richtige Handhabung dieses Prinzips zu gewährleisten, damit der Islâm nicht wie andere Religionen untergraben wird und verloren geht?

Im Wesentlichen bedeutet Erleichterung nicht, dass man sich von allen religiösen Pflichten und Einschränkungen befreit, noch dass man von allen religiösen Vorschriften oder Entbehrungen freigestellt wird.

Vielmehr ist sie „ein Ausdruck der göttlichen Barmherzigkeit, die Allâh der Allmächtige Seinen Dienern gewährt hat. Er belastet sie nicht mit Verpflichtungen, die über ihre Fähigkeiten hinausgehen. Die Erleichterung beseitigt alle Vorwände, die diejenigen, die nachlässig sind, benutzen könnten, denn schließlich muss der Befehl Allâhs befolgt werden. Wer nicht im Stehen beten kann, kann im Sitzen oder im Liegen beten. Auf diese Weise wird der Befehl eingehalten, aber in einer Art und Weise, die frei von Strapazen ist. Die Erleichterung hebt also die Entschuldigung derjenigen auf, die versuchen, sich von ihren Verpflichtungen zu lösen und die religiösen Gebote zu vernachlässigen. Sie lässt dem Fahrlässigen keinen Vorwand für die Nichteinhaltung, indem sie ihm ein religiöses Zugeständnis zur Überwindung unerträglicher Schwierigkeiten macht. Folglich besteht das Ziel der Erleichterung darin, die Erfüllung der religiösen Verpflichtungen zu gewährleisten. Erleichterung bedeutet nicht, die Person von jeglicher Anstrengung zu befreien, sondern sie von den Handlungen oder Anforderungen zu befreien, die für sie unerträgliche Belastungen mit sich bringen“ (Mathâhir At-Taysîr wa raf Al-Haradsch fî As-Scharî’a Al-Islâmiyya).

Demnach bedeutet Erleichterung im Islâm Folgendes: „Rechtsvorschriften in einer Weise zu erlassen, die die Bedürfnisse des für religiöse Aufgaben zuständigen Individuums und seine Fähigkeit berücksichtigt, die Gebote zu befolgen und Verbote zu vermeiden, ohne die grundlegenden Prinzipien der Gesetzgebung zu verwässern“ (Mathâhir At-Taysîr wa raf Al-Haradsch fî As-Scharî’a Al-Islâmiyya).

Als Beispiel sei hier das Fasten genannt. Die Verpflichtung, zu der der Vers der Erleichterung offenbart wurde: „Allâh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis (…)“ (Sûra 2:185). Allâh gewährt den Kranken und Reisenden ein Zugeständnis, das Fasten im Ramadân zu unterbrechen, vorausgesetzt, dass sie diese versäumten Fastentage anschließend nachholen. Trotz der Belastung, die das Fasten mit sich bringt, ist es eine religiöse Pflicht, deren Vernachlässigung ohne eine gültige Entschuldigung unter Strafe gestellt wird. Dementsprechend zielt das Prinzip der Erleichterung nicht darauf ab, alle Strapazen zu beseitigen, indem Muslime von religiösen Verpflichtungen gänzlich befreit werden. Vielmehr ist beabsichtigt, „das zu tun, was den Zweck mit der geringsten Mühe erfüllt“ (Mafhûm Al-Yusr fî Ad-Dîn).

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