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  1. Ramadan
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Das Nachholen verpasster Fastentage

Das Nachholen verpasster Fastentage

Befreiungsgründe vom Fasten:

 

Es ist eine Gnade Allâhs und eine Erleichterung der Religion, dass es uns erlaubt ist das Fasten zu brechen, wenn eine Gefahr oder eine Schwierigkeit durch das Fasten entsteht. Allâh sagt (was bedeutet):  „Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (Sûra 22: 78)

 

Wer nicht chronisch krank ist oder auf Reise ist, darf sein Fasten während des Ramadân brechen, aber er muss die verpassten Tage nachholen. Allâh sagt (was bedeutet):  „(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)...“ (Sûra 2:184)
 
Mu´âdh  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Allâh verpflichtete den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zum Fasten, indem Er den Vers offenbarte (welcher bedeutet): „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war. Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ (Sûra 2:183-184) Als dieser Vers offenbart wurde, fastete, wer wollte, und wer nicht fasten wollte, speiste eine arme Person. Danach offenbarte Allâh einen anderen Vers (welcher bedeutet): „Der Monat Ramadân (ist es), in dem der Qurân als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist ... Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten.” (Sûra 2:185) Durch diesen Vers wurde das Fasten für Nichtreisende und Gesunde zur Pflicht. Eine Ausnahme gab es ab nun nur noch für Reisende und Kranke; das Speisen der Armen blieb nun jenen vorbehalten, die zu alt waren und nicht fasten konnten.“ (Ahmad, Abû Dâwûd und Al-Baihaqî)
 
Wenn das Fasten während der Reise nicht schwierig ist, dann ist es besser zu fasten. Wenn das Fasten jedoch schwierig ist, dann ist es besser das Fasten zu brechen. Abû Sa´îd Al-Chudrî möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Wir reisten mit dem Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken im Ramadân auf Kriegsexpeditionen. Manche von uns fasteten und manche von uns fasteten nicht, der Fastende niemanden, der nicht fastete, und wer nicht fastete kritisierte den Fastenden nicht. Denn sie dachten, dass die Person, die die Kraft hatte, fasten sollte und dass dies besser ist. Und sie dachten, dass die Person, die sich schwach fühlte, nicht fasten sollte, und dass dies besser ist.“ (Muslim)
 
Erkrankt man im Ramadân, kann aber ohne Schwierigkeiten fasten, dann fastet man. Wenn es zu schwer wird, bricht man das Fasten.
 
Wenn die kranke Person erwartet, sich von ihrer Krankheit zu erholen, dann wartet sie, bis sie sich erholt hat und holt die Tage nach, die sie nicht gefastet hat. Wenn sie jedoch nicht erwartet sich zu erholen, dann bricht sie ihr Fasten und gibt Almosen für jeden Tag, den sie nicht fastete. Allâh sagt (was bedeutet): „(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)...“ (Sûra 2:184)
 
Ältere Menschen, die bereits ein hohes Alter erreicht haben und nicht mehr die Kraft haben zu fasten, dürfen das Fasten brechen und für jeden nicht gefasteten Tag Almosen geben. Ibn Abbâs  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Es war dem Älteren erlaubt, eine arme Person für jeden Tag zu speisen (,den er nicht fastete) und er musste diese Tage nicht nachholen.“ (Ad-Dâraqutnî und Al-Hâkim)
 
Das Fasten ohne einen legitimen Grund brechen:
 
Wer absichtlich das Fasten bricht, indem er untertags im Ramadân seiner Frau beischläft, hat eine große Sünde begangen und die Heiligkeit dieses Monats verletzt, er muss das Fasten dieses Tages nachholen. Zusätzlich muss er einen Sklaven freilassen, wenn dies möglich ist. Wenn nicht, muss er zwei volle Monate ohne Unterbrechung fasten. Vermag er auch dies nicht, dann muss er 60 Arme und Bedürftige speisen. Dasgleiche wird von der Ehefrau verlangt, wenn sie aus freien Stücken (dem Geschlechtsverkehr) zugestimmt hat. Wenn sie jedoch gezwungen wurde, dann wird gemäß der vorwiegenden Meinung der Gelehrten nichts von ihr verlangt.
 
Wenn jemand durch Essen oder Trinken absichtlich ohne legitime Entschuldigung sein Fasten bricht, begeht er eine große Sünde und verletzt die Heiligkeit dieses Monats. So eine Person erwartet eine ernsthafte Strafe. Der Prophet Muhammad  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer das Fasten im Ramadân bricht, ohne eine legitime Entschuldigung zu haben oder krank zu sein, kann diesen Tag nicht nachholen, selbst wenn er für den Rest seines Lebens fasten würde.“ (Al-Buchârî) Die Imâme Ahmad, As-Schâfiî, Sa´îd ibn Al-Musayyib, As-Scha´bî und andere  Allah   erbarme sich ihrer verkündeten, dass man aufrichtig bereuen, die Vergebung vom Allmächtigen erbitten und den Tag später nachholen muss.
 
Andere Gelehrte sind hingegen der Ansicht, dass eine Sühnehandlung für das grundlose Fastenbrechen im Ramadân verlangt wird. Sie sagen man soll zwei volle Monate fasten oder sechzig Arme speisen sowie den versäumten Tag zusätzlich zur Sühnehandlung nachholen.
 
Sich absichtlich zu übergeben bricht das Fasten und erfordert das Nachholen des Fastens. Wenn jemand jedoch von Übelkeit überwältigt wird, dann ist das Fasten nicht ungültig.

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