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  1. Ramadan
  2. Regeln zum Festtag

Die Festriten - Teil 1

Die Festriten - Teil 1

Im Folgenden sind einige rituelle Handlungen, Sunna-Handlungen und Verhaltensregeln für das Fest zusammengefasst:

- Der Takbîr (die Worte "Allâhu Akbar")
Den Beweis für den Takbîr findet man in der Aussage Allâhs, des Erhabenen: "damit ihr die Anzahl vollendet und Allâh als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.“ (Sûra 2:185). Zum Fest preisen die Muslime ihren Herrn als den Größten, um Ihn zu ehren und Ihm zu danken. Denn Er leitete sie recht, gewährte ihnen diesen Monat (den Ramadân) und das Fasten, und Er unterstützte sie darin, dem Fasten nachkommen zu können, das Er ihnen auferlegte.
 
Die Zeit des Takbîr beginnt entweder ab dem Sonnenuntergang des 30. Ramadân oder gleich nach der Sichtung der Mondsichel des Schawwâl: Ibn 'Abbâs  möge Allah mit ihnen zufrieden sein sagt: "Die Muslime sind dazu verpflichtet nach der Sichtung der Mondsichel des Monats Schawwâl Allâhs Größe zu preisen, bis sie das Fest beendet haben.“ Die Muslime sollten sich zu folgenden Anlässen mit dem Takbîr beschäftigen: In der Nacht zum Fest, während ihrem Gang zum Gebetsplatz und während sie auf das Festgebet warten, bis der Imâm zum Gebet erscheint. Ab der Zeit, wo man das Ende Ramadân erkennt, sollte man sich solange mit dem Takbîr beschäftigen, bis der Imâm zum Festgebet erscheint, um Allâh zu danken und Ihn zu ehren.  
 
Es ist hier zu erwähnen, dass der Takbîr auf jede Weise erfolgen darf, die dem Menschen möglich ist: Der Mensch kann Allâh auch alleine preisen. Der gemeinschaftlich gesprochene Takbîr ist eine Änderung des ursprünglichen Islâm und war zu Lebzeiten des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und seiner Gefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein und ihrer Nachfolger nicht bekannt. Die Formel des Takbîr lautet: "Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, lâ Ilâh illâ Allâh! Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, wa lillâh Al-Hamd!“ Allâh ist größer, Allâh ist größer, es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh! Allâh ist größer, Allâh ist größer, und Allâhs ist das Lob!“
 
- Das Frühstück vor dem Gang zum Festgebet:
Es ist sicher belegt, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erst zum Festgebet ging, nachdem er eine ungerade Zahl Datteln gegessen hatte, eine nach der anderen; Anas  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ging an einem Ramadân-Festtag erst (zum Gebetsplatz) hinaus, nachdem er eine ungerade Zahl Datteln gegessen hatte.“
 
Das Frühstück vor dem Gang zum Festgebet gehört zu den Riten dieses Tages und drückt die sofortige Befolgung der Anordnungen Allâhs aus. Wer zum Frühstück keine Datteln isst, der sollte etwas anderes essen, sei es auch nur Wasser. Somit befolgt man den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken .  
 
- Schmücken für das Fest:
Man trägt schöne Kleidung, die die Freude an diesem Fest zum Ausdruck bringt. Als Beweis dafür dient der von 'Abdullâh ibn 'Umar  möge Allah mit beiden zufrieden sein überlieferte Hadîth, in dem es heißt: "'Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein brachte dem Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ein Kleid aus Brokat, das auf dem Markt zu finden war. Er sagte ihm: "O Gesandter Allâhs, nimm es und schmücke dich damit für das Fest und für die Gesandtschaften!“ Der Hadîth-Sammler Al-Buchârî widmete dem Schmuck zum Fest ein eigenes Kapitel, und zwar in Unterstützung auf dem Einverstandensein des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken mit der Aussage 'Umars  möge Allah mit ihm zufrieden sein, der seinerseits die Gewöhnheit des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken während den beiden Festen genau kannte. Von ibn 'Umar  möge Allah mit beiden zufrieden sein überlieferte man bei einem authentischen Hadith, dass er sich für die zwei Feste das Beste seiner Kleidung bekleidete.
 
- Der Hingang zum Festgebet:
Das Festgebet gehört zu den größten Riten des Festes. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagt: "das Erste, womit wir diesen unseren Tage anfangen, ist es, dass wir beten.“ Die Rechtsgelehrten sagen: "dieser Hadîth deutet darauf hin, es geziemt sich nicht, dass man sich am Festtag mit etwas Anderem beschäftigt, es sei denn, mit der Vorbereitung auf das Gebet sowie mit dem Hingang dazu. Das erfordert wiederum, dass man sich zuvor mit Nichts beschäftigt, dass man früh dazu hinausgeht und dass das Gebet das Hauptereigniss dieses Tages ist, wobei die sonstigen Ereignissen, die um pietätvolle Handlungen gehen, sekundäre Handlungen darstellen: man geht früht dazu aus, beschäftigt sich mit der Takbîr, sowohl während seinem Hingang, als auch während seinem Warten auf das Gebet. Beschlägt er einen Weg während seinem Hingang, so beschlägt er einen anderen Weg während seiner Rückkehr, so war die Tradition des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken .  
 
- Rechtsnorm für das Festgebet:
Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken war darauf bedacht, das Festgebet zu verrichten und ebenso die Menschen dazu aufzufordern, es zu verrichten. Vielmehr forderte er Menschen dazu auf, die in der Regel zu diesem Zweck nicht hinausgehen sollen, wie beispielsweise, reife Mädchen und die Frauen, die in den Häusern verweilen oder soger menstruierte Frauen, die in der Regel mit keinem Gebet angesprochen sind. Das alles deutet auf die Wichtigkeit dieses Gebetes hin, weshalb die Rechtsgelehrten über dessen Rechtsnorm uneinig sind: einige meinen, es ist eine starke Sunna. Eine Gruppe sagt, es ist ein Kollektivpflicht. Der Rechtsgelehrte Abû Hanîfh, der renommierte Scheich ibn Taymiyyah und sein Nachfolger ibn Al-Qayyem meinen hingegen, es ist ein Individualpflicht, genau so wie das Freitagsgebet. Der verstorbene Scheich, 'Abdul 'Azîz ibn Bâz sprach für diese Meinung, indem er sagte: "diese Meinung stützt sich auf stärkere Beweise und ist daher die am Berechtigteste.“

 

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