Ich habe den Tag Âschūrā mit der Absicht gefastet, einen Tag des Monats Ramadān nachzuholen. Ich wollte den Tag darauf ebenfalls fasten, damit ich nicht nur diesen Tag faste, da ich weiß, dass es verboten ist, den Tag von Âschūrā einzeln zu fasten. Allerdings begann an dem Tag nach Âschūrā meine Periode. Darf ich den Tag Âschūrā einzeln fasten?
Das Lob ist Allāhs und möge Er den Gesandten Allāhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Das alleinige Fasten des Tages von Âschūrā ist erlaubt, weil es keine Überlieferung gibt, die dies verbietet. Es wird lediglich überliefert, dass es wünschenswert ist, zusätzlich den neunten und/oder elften Tag zu fasten. Von Ibn Abbās ist überliefert, dass er sagte: Als der Gesandte Allāhs den Tag Âschūrā fastete und den Muslimen anordnete zu fasten, sagten sie: O Gesandter Allāhs, es ist wahrlich ein Tag, den die Juden und die Christen würdigen. Er (der Gesandte Allāhs) entgegnete: Im nächsten Jahr fasten wir den neunten Tag (zusätzlich), so Allāh will. Er (Ibn Abbās) sagte: Bevor jedoch das nächste Jahr begann, war der Gesandte Allāhs bereits verstorben. Überliefert vom Imām Muslim.
As-Schaukānī sagte: Es ist besser, drei Tage zu fasten: den neunten, zehnten und elften. Das Fasten um den Tag Âschūrā hat also drei Stufen: Die Erste ist das Fasten des zehnten Tag alleine, die Zweite das Fasten des neunten mit dem zehnten Tag und die Dritte das Fasten aller drei Tage zusammen. Der Inhalt dieser Meinung wurde von Ibn Hadschr in seinem Werk Fath Al-Bārī erwähnt.
Nun weißt du also, dass du keine Sünde begangen hast, darüber hinaus hinderte dich ein von der Scharīa anerkannter Grund, am elften Tag zu fasten.