Islam Web

  1. Ramadan
  2. Fatwa
Fatwā-Suche

Der Hadīth über den Vorzug des Fastens am Tage Arafa und Âschūrā ist authentisch

Frage

Ich würde gerne wissen, wie folgender Hadīth eingestuft wird und in welchen Büchern er mit welchem Wortlaut überliefert wird und wie die Unterschiede zwischen den Überlieferungen sowie der Hadīth selbst zu beurteilen sind. der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Das Fasten (am Tage) Arafa gleicht zwei Jahren und das Fasten (am Tage) Âschūrā gleicht einem Jahr.“

Antwort

Das Lob ist Allāhs und möge Er den Gesandten Allāhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.

Der besagte Hadīth ist authentisch, er ist vom Imām Muslim  Allah   erbarme sich seiner über Abū Qatāda  möge Allah mit ihm zufrieden sein in seinem Sahīh-Werk überliefert. In diesem Hadīth wurde der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken über das Fasten am Tag Arafa gefragt und sagte: „Es tilgt (die Sünden) des vorigen und kommenden Jahres.“ Er sagte: „Und er wurde nach dem Fasten am Tag Âschūrā gefragt und sagte: ‚Es tilgt (die Sünden) des vorangegangen Jahres.‘“ Dieser Hadīth ist ebenfalls vom Imām Ahmad und Abū Dāwūd über Abū Qatāda überliefert.

Dieser Hadīth ist also authentisch und geht auf den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zurück. Der Wortlaut, den der Fragende anführte, gehört nicht zu diesem Hadīth, auch wenn die Bedeutung richtig ist.

Und Allāh weiß es am besten.

Verwandte Fatwās