Islam Web

  1. Fatwa
  2. Salâ (Das rituelle Gebet)
  3. Über das Pflichtmaß hinausgehende rituelle Gebete
  4. Ar-Rawâtib (Über das Pflichtmaß hinausgehende rituelle Gebete, die man vor oder nach den Pflichtgebeten verrichtet)
Fatwâ-Suche

Betet sie, selbst wenn ihr von Reitern getrieben werdet!

Frage

Was ist das Urteil über denjenigen, der die Sunna des Morgengebets nicht verrichtet, wo doch dieses Gebet eine regelmäßige Sunna und keine Pflicht ist?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Zu den stets durchgeführten freiwilligen rituellen Gebeten gehören, wie du erwähnt hast, die beiden Rak'as vor dem Morgengebet. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte sie regelmäßig zu verrichten, denn es steht in einem von Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth nach einer Aussage von Âischa, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) unter allen freiwilligen Gebeten die beiden Rak'as vor dem Morgengebet am regelmäßigsten einhielt. In einem von Abû Dâwûd überlieferten Hadîth steht: „Verrichtet sie [diese beiden Rak'as vor dem Morgengebet], sogar wenn die Pferde [der Feinde] euch treiben!“ Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) legte dies den Menschen sehr ans Herz. Muslim überlieferte nämlich in seiner Sammlung authentischer Hadîthe, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die beiden Rak'as vor dem Morgengebet sind besser als die Welt und alles, was in dieser ist.“

Die Gelehrten sagten, dass es erwünscht ist, sie leicht, also schnell zu verrichten, denn es wurde von Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein berichtet, dass sie sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte die zwei Rak'as vor dem Morgengebet zu verrichten, und zwar so kurz, dass ich mich fragte, ob er darin die Sûra Al-Fâtiha (Sûra 1) rezitiert hat oder nicht.“

Davon ausgehend soll der Muslim es wegen der erwähnten Hadîthe nicht versäumen, diese beiden Rak'as regelmäßig zu verrichten. Wer sie nun absichtlich unterlässt, den trifft zwar keine Sünde, er hat jedoch etwas Verpöntes begangen und viel Gutes versäumt.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen