Wie lautet die Rechtsnorm für den grundlosen Austritt des Samens? Macht das die rituelle Ganzkörperwaschung zur Pflicht?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das plötzliche Austreten des Samens eines Menschen ohne Wonne oder Gelüst macht die rituelle Ganzwaschung nach Meinung der meisten Gelehrten nicht zur Pflicht. Die Schafi‘îten und diejenigen, die ihrer Meinung beipflichten, meinen jedoch, dass dies die rituelle Ganzwaschung zur Pflicht macht. Die maßgebliche Meinung ist indes die Meinung der meisten Gelehrten.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...