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Die Reue: Bedingungen und Rechtsnormen - Teil 1

Die Reue: Bedingungen und Rechtsnormen - Teil 1

Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh den Gesandten Allahs sowie dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 
Und nun zum Thema:
 
O Muslime! Die Gunst Allâhs des Erhabenen uns gegenüber ist groß und Seine Barmherzigkeit uns gegenüber ist umfangreich. Er erleichterte uns die Reue und macht sie für uns nicht schwer, wie sie für die Kinder Israels schwer war. Was aber diese Umma betrifft, der Barmherzigkeit gewährt ist, so erleichtert ihr Allâh die Reue und öffnet jemandem deren Tore, der sie durchschreiten möchte. Zur Großzügigkeit Allâhs und Seiner Gnade gehört sogar, dass Er Seinen Geschöpfen die Reue unmittelbar nach dem Begehen der Sünde vorgeschrieben und zu ihr angehalten hat. Er liebt ja die aufrichtig Bereuenden. Der Hocherhabene sagt: „Sprich: O Meine anbetend Dienenden, die ihr wider euch selbst unmäßig wart! Verliert nicht die Hoffnung auf die Barmherzigkeit Allâhs! Wahrhaftig! Allâh vergibt die Sünden allzumal. Wahrhaftig Er, Er ist der stets Vergebende, der Allbarmherzige!“ (Sûra 39:53). Der Erhabene sagt ferner: „Allâh liebt wahrhaftig die Reumütigen, und Er liebt die sich Reinigenden.“ (Sûra 2:222).
 
Die größte und in großem Maß als Pflicht betrachtete Reue, anbetend Dienende Allâhs, besteht in der Abkehr vom Islâm-Leugnen zum Glauben und vom Polytheismus zum Monotheismus. Allâh der Erhabene sagt: „Sag zu denen, die den Islâm leugnen: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist.“ (Sûra 8:38). Nachdem der Erhabene einige abscheuliche Aussagen erwähnt, die die Christen über Allâh den Erhabenen gemacht haben, sagt Er: „Wenden sie sich denn nicht reuig Allâh zu und bitten Ihn um Vergebung? Und Allâh ist stets vergebend, allbarmherzig.“ (Sûra 5:74). Danach kommt das Bereuen unerlaubter Neuerungen, von Todsünden und dann kleiner Sünden. Man muss bei Allâh sogar alle Sünden bereuen, wobei es unerheblich ist, ob sie groß oder klein sind und ob man sie in der Öffentlichkeit oder insgeheim begangen hat. Die Quellentexte des Qurân, der Sunna und des Konsensus der Umma bekräftigen dies. Allâh der Erhabene sagt: „Wendet euch reuig Allâh zu, all ihr den Glauben Verinnerlichenden! Vielleicht seid ihr ja erfolgreich.“ (Sûra 24:31). Denk also darüber nach, wie Allâh den Erfolg von der Reue abhängen lässt! Es geht sogar nicht nur um die individuelle Reue, sondern auch um die kollektive Reue, dass sich nämlich alle Leute reuig Allâh zuwenden! Deshalb erwähnt Allâh das Plural-Pronomen, wie im obigen Qurân-Vers.
 
Allâh macht uns die reine aufrichtige Reue zur Pflicht. Der Erhabene sagt: „O ihr, die den Glauben verinnerlichen, wendet euch Allâh in aufrichtiger Reue zu! ...“ (Sûra 66:8). Al-Agharr ibn Yasâr Al-Muzanî  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „O ihr Menschen! Wendet euch reuig Allâh zu und bittet Ihn um Vergebung; denn ich wende mich Ihm 100 Mal am Tag zu!“ (Überliefert von Muslim). Wenn der charakterlich Starke  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken dies getan hat, in dem er sich reuig Allâh zugewandt und Ihn mehr als 100 Mal am Tag um Vergebung gebeten hat, ist es für uns angemessener, dass wir uns reuig Allâh zuwenden und Ihn um Vergebung bitten; denn wir begehen Sünden in jeder Stunde und zu jeder Zeit. Was aber ihn  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken betrifft, so wurde er vor dem Begehen von Sünden und Fehltritten geschützt.
 
Zur Großzügigkeit Allâhs des Erhabenen und Dessen Gunst gegenüber Seinen anbetend Dienenden gehört sogar, dass Er sich über die Reue Seines anbetend Dienenden und dessen Umkehr zu Ihm freut, obwohl Er dies nicht braucht. Der Grund dafür liegt ja darin, dass Allâh gern verzeiht und vergibt. Anas ibn Mâlik Al-Ansârî  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Freude Allâhs über die Reue Seines anbetend Dienenden ist größer als die Freude eines von euch, der von seinem Reittier gefallen ist und dieses in einem öden und gefährlichen Gebiet verloren hat...“ (Al-Buchârî). In einer Überlieferung von Muslim heißt es: „Allâh freut sich sehr über die reumütige Umkehr Seines anbetend Dienenden, der sich Ihm reuevoll zuwendet. Seine Freude darüber ist größer als die Freude eines von euch, der mit seinem mit Speis und Trank beladenen Reittier durch ein ödes und gefährliches Gebiet zog. Er suchte es vergeblich, bis er die Hoffnung aufgab, es zu finden. Daher ging er zu einem Baum und legte sich in seinen Schatten. Während er hoffnungslos war, fand er es plötzlich vor sich stehend. Da nahm er dessen Zügel und sagte vor Freude: »O Allâh, du bist mein anbetend Dienender und ich bin dein Herr.« Er hat sich also vor Freude versprochen.“
 
Allâh hat jemandem das Tor der Reue geöffnet, der sowohl zu Ihm als auch zum Verrichten des Guten zu irgendeiner Zeit in der Nacht oder tagsüber zurückkehren möchte, bis die Sonne im Westen aufgeht. Abû Mûsa Abdullâh ibn Qais Al-Asch´arî  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Allâh streckt des Nachts Seine Hand aus, damit sich, wer am Tag gesündigt hat, Ihm reuig zuwendet, und Er streckt Seine Hand am Tage aus, damit sich, wer in der Nacht gesündigt hat, Ihm reuig zuwendet, und Er tut dies, bis die Sonne im Westen aufgeht.“ (Muslim). Wenn die Sonne im Westen aufgeht, „... nutzt einer Seele deren Glaube nicht, die zuvor überhaupt nicht geglaubt oder in ihrem Glauben Gutes erworben hat ...“ (Sûra 6:158). Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte:„Wer bereut, bevor die Sonne im Westen aufgeht, dessen Reue nimmt Allâh an.“ (Muslim). Dies ist eine allgemeine Zeit für die Annahme der Reue aller Menschen. Es gibt aber auch eine besondere Zeit für die Annahme der Reue jeder einzelnen Person, und zwar die Reue vor der Todespein, dem Gelangen des Geistes zur Kehle und dem Gharghara (Zeitpunkt, an dem der Geist durch die Kehle den Körper verlässt). Abdullâh ibn Umar ibn Al-Chattâb  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Allâh der Hochmajestätische nimmt die Reue eines anbetend Dienenden an, solange der Geist den Körper nicht verlassen hat.“ (At-Tirmidhî / von Al-Albânî für authentisch erklärt). Der Allmächtige und Majestätische erklärt dies in Seiner Offenbarungsschrift, indem Er sagt: „Und es gibt keine Reue für diejenigen, die schlechte Taten begehen, bis dass sich bei einem von ihnen der Tod einstellt und er dann sagt „Jetzt bereue ich"; und auch nicht für diejenigen, die sterben, während sie Islâm-Leugner sind. Jene – für sie haben Wir schmerzhafte Pein bereitet.“ (Sûra 4:18).
 
 

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