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Das Urteil über das Gehen einer Frau zur Familienberatungsstelle, während sich diese Frau in der Wartezeit von einer Ehescheidung befindet

Frage

Ein Ehemann hat seiner Frau den Eid auf die Scheidung gesprochen. So ging er, um die Scheidung offiziell vor Gericht geltend zu machen. Das Gericht hat die Frage an die Familienberatung weitergeleitet und es wird von der Ehefrau verlangt, dort zu erscheinen. Darf sie nun das Haus verlassen, wobei sie sich in der Wartezeit der Ehescheidung befindet? Bitte gebt uns Bescheid! Möge Allâh Euch belohnen!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Es ist der Ehefrau erlaubt, das Haus zu verlassen, da es sich um etwas Nützliches und Notwendiges handelt. Der Eid auf Ehescheidung oder deren Bedingung bedeutet nicht, dass es fällig wird, außer dass der Eid gebrochen wird oder die Bedingung, von der die Scheidung abhängig ist, eintritt. Dies ist der Fall, wenn der Fragesteller mit seiner Aussage "den Eid auf die Ehescheidung" gemeint hat. Wenn er aber damit gemeint hat, dass er ihr eine sofortige Ehescheidung ausspricht, ist die Ehescheidung fällig geworden. Auf jeden Fall darf sie aus dem Haus gehen, um diese Angelegenheit zu erledigen.

Allâh weiß es am besten.

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