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Das Praktizieren des Islâm im Alltag - Teil 5

Das Praktizieren des Islâm im Alltag - Teil 5

Das Wirtschaftsleben

 

Das islâmische Wirtschaftsleben beruht ebenfalls auf einem soliden Fundament und auf Anweisungen. Den eigenen Lebensunterhalt durch eine anständige Arbeit zu verdienen, ist nicht nur eine Pflicht, sondern zudem eine großartige Tugend. Macht sich ein arbeitsfähiger, fauler Mensch hinsichtlich seines Lebensunterhalts von einem anderen Menschen abhängig, so stellt dies eine religiöse Sünde, einen sozialen Makel und eine beschämende Demütigung dar.

 

Allâh gebietet dem Muslim, finanziell unabhängig und keine Belastung für irgendjemanden zu sein. Der Islâm achtet alle Arten von Arbeit zum Verdienst des eigenen Lebensunterhalts, solange diese keine Unanständigkeiten oder Unrecht beinhalten. Mit gutem Gewissen und Respekt seitens der Gesellschaft kann der Muslim seine Ärmel hochkrempeln und jede verfügbare Arbeit verrichten, um sich und seine Unterhaltsberechtigten zu versorgen. Es ist überliefert, dass der Prophet Muhammad sagte, es sei wesentlich besser für einen, sein Seil zu nehmen, Holz zu fällen, es aufzuhäufen und zu verkaufen, damit er essen und Almosen geben kann, anstatt andere anzubetteln, die einem entweder etwas geben oder auch nicht. Laut dem Islâm kann der Status ehrenhaft arbeitender Männer nicht auf Grund der Art der Arbeit, die sie als Broterwerb verrichten, herabgesetzt werden. Vielmehr existiert für Arbeiter kein begrenzter Geltungsbereich, um die eigene Situation zu verbessern und die eigenen Standards soweit es geht zu erhöhen. Sie haben die gleichen Chancen und genießen Unternehmensfreiheit.

 

Alles, was der Einzelne mit rechtmäßigen Mitteln produziert oder verdient, ist sein Privatbesitz, auf den weder der Staat noch irgendjemand anders berechtigterweise Anspruch erheben kann. Als Gegenleistung für dieses Recht auf Privatbesitz muss er lediglich bestimmte Pflichten gegenüber der Gesellschaft erfüllen und bestimmte Steuern an den Staat zahlen. Tut er dies, so hat er das volle Anrecht auf Schutz durch den Staat, und seine Unternehmensfreiheit wird ihm zugesichert und garantiert. Unter dem islâmischen System kann niemals die Bedrohung des habgierigen Kapitalismus und des destruktiven Kommunismus aufkommen. Das unternehmerische Individuum ist verantwortlich für das Wohlergehen des Staats, und der Staat ist als Gegenleistung verantwortlich für die Sicherheit des Individuums. Klassenkämpfe werden durch Kooperation und Harmonie ersetzt; Furcht und Misstrauen werden durch gegenseitige Absicherung und gegenseitiges Vertrauen behoben.

 

Das islâmische Wirtschaftssystem zeigt sich nicht allein im Lichte arithmetischer Berechnungen und Produktionskapazitäten. Vielmehr versteht und zeigt es sich im Lichte eines umfassenden Systems von Moralvorstellungen und Prinzipien. Demjenigen, der für eine andere Person, Firma oder Institution arbeitet, ist von Allâh auferlegt, seine Arbeit effizient und ehrlich zu verrichten. Der Prophet sagte, dass Allâh es liebt, jemanden, wenn dieser sich dazu verpflichtet irgendeine Arbeit zu verrichten, zu sehen, dass er sie gut und gründlich verrichtet. Sobald die Arbeit verrichtet ist, hat der Arbeiter das Recht auf ein faires Gehalt für seine Dienste. Das Versäumnis des Arbeitgebers, ein gerechtes Gehalt zu bezahlen, oder Versuche, dieses zu kürzen oder damit zu zaudern, ist gemäß Allâhs Gesetz eine strafbare Handlung.

 

Geschäftsvorgänge genießen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit im Islâm. Ehrlicher Handel ist erlaubt und von Allâh gesegnet. Er kann von Individuen, Unternehmen, Agenturen und dergleichen durchgeführt werden. Alle Geschäfte sollten jedoch offen und ehrlich abgeschlossen werden. Betrug, das Vertuschen von Mängeln an den Waren der Händler, das Ausnutzen der Kundenbedürfnisse und Monopol, um anderen die eigenen Preise aufzuzwingen, sind alle gemäß dem islâmischen Recht sündige Handlungen und strafbar. Möchte man ein hinreichendes Einkommen verdienen, so muss dieses auf ehrliche Weise und mit großem Bemühen getan werden! Anderenfalls heißt es: Wie gewonnen, so zerronnen. Und nicht nur das: Vielmehr wird jeder, der sich mit unrechtmäßiger Verpflegung versorgt, dem Propheten zufolge am Tage des Letzten Gerichts Brennstoff für das Höllenfeuer sein. Um Betrug und Ausbeutung zu bekämpfen, fordert der Islâm Ehrlichkeit beim Handeln, warnt die Betrüger, ermuntert zu anständiger Arbeit und verbietet Wucher oder Zinsnehmen als Gegenleistung für Kreditvergaben an Bedürftige. Dies soll dem Menschen zeigen, dass er rechtmäßig lediglich das besitzt, wofür er arbeitet, und dass das Ausnutzen dringender Bedürfnisse anderer Menschen irreligiös, unmenschlich und unmoralisch ist. Allâh sagt im Qurân:

 

Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: „Verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen." Doch hat Allâh Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allâh. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben. Dahinschwinden lassen wird Allâh den Zins und vermehren die Almosen. Allâh liebt niemanden, der ein beharrlicher Ungläubiger und Sünder ist. (Sûra 2:275-276).

 

Den Himmel hat Er emporgehoben und die Waage aufgestellt, damit ihr beim Wägen nicht das Maß überschreitet. Und messt das Gewicht in Gerechtigkeit und gebt beim Wägen nicht weniger. (Sûra 55:7-9).

 

Dies soll den Menschen dazu bringen, Gerechtigkeit und Geradlinigkeit in all seinen Handlungen und Geschäften walten zu lassen. Die Zukunft der Betrüger ist düster und ihr Schicksal ist schrecklich. Im Qurân wird die Angelegenheit wie folgt beschrieben:


Wehe den das Maß Kürzenden, die, wenn sie sich von den Menschen zumessen lassen, sich volles Maß geben lassen, wenn sie ihnen aber zumessen oder wägen, Verlust zufügen. Glauben jene nicht, dass sie auferweckt werden zu einem gewaltigen Tag, am Tag, da die Menschen sich um des Herrn der Weltenbewohner willen aufstellen werden? (Sûra 83:1-6).

 

Abgesehen davon gibt es zahlreiche Hadîthe des Propheten Muhammad, die Betrüger, Ausbeuter, Monopolisten und unehrliche Geschäftsleute von der Gruppe der wahren Muslime ausschließen. Jedes Geschäft, das Unrecht, Betrug oder Ausbeutung beinhaltet, ist streng verboten und per Gesetz auch noch nach Abschluss kündbar. Der Hauptzweck der islâmischen Gesetzgebung für Wirtschaft und Handel besteht darin, die Rechte des Individuums zu sichern und die Solidarität der Gesellschaft zu erhalten, hohe Moral in der Geschäftswelt einzuführen und Allâhs Gesetz in diesem Unternehmensbereich Geltung zu verschaffen. Es ist logisch und konsequent, dass der Islam sich mit derartigen Aspekten befassen muss, da er nicht lediglich ein spirituelles Schema ist, sondern ein vollständiges Lebenssystem in all dessen Bereichen.


Das Praktizieren des Islâm im Alltag - Teil 4
Das Praktizieren des Islâm im Alltag - Teil 6


 

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