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Er kehrt zurück wie am Tag, an dem seine Mutter ihn gebar

Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht und dabei weder Beischlaf (Rafath) noch Sünden begeht, der kehrt zurück wie am Tag, an dem seine Mutter ihn gebar.“ In einer anderen Version bei Al-Buchârî heißt es: „Wer zu diesem Haus (Ka’ba) die Pilgerfahrt vollzieht und dabei weder Beischlaf noch Sünden begeht, der kehrt zurück wie am Tag, an dem seine Mutter ihn gebar.“ Muslim überliefert einen ähnlichen Hadîth.

 

Erläuterung des Hadîth

Die Kommentatoren des Hadîth vertreten die Ansicht, dass die Hadîthe zu diesem Thema aus dem folgenden Wort Allâhs im Qurân abgeleitet werden können: „Der Haddsch ist bekannte Monate. Wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während des Haddsch“ (Sûra 2:197).

Al-Buchârî erwähnt in einer Version: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht“, d. h. um nach Allâhs Wohlgefallen zu streben und Seine Zufriedenheit zu erlangen. Gemeint ist die Aufrichtigkeit im Handeln, dass die Absicht des Pilgers nicht in erster Linie Handel, Tourismus oder ähnliches sein soll.

„Rafath“ ist eine Bezeichnung für obszöne Sprache. Es heißt, dass damit der eheliche Beischlaf gemeint sei. Daher hat man das Wort Allâhs im Qurân auf diese Weise interpretiert: „Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben“ (Sûra 2:187). Es heißt auch, dass „Rafath“ die ausdrückliche Erwähnung des Beischlafs bedeutet. Einige Sprachwissenschaftler sagen, dass „Rafath“ ein allgemeiner Begriff für alles ist, was der Mann von der Frau begehrt. Umar und Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) schränkten es auf das ein, was mit Frauen zu tun hat.

Obwohl die meisten Gelehrten – wie Ibn Hadschar sagte – „Rafath“ in der Âya als Beischlaf interpretiert haben, sind einige Gelehrte der Meinung, dass der Begriff im Hadîth allgemeiner ist. Al-Hâfidh Ibn Hadschar sagt in „Al-Fath“: „Es scheint, dass im Hadîth etwas Allgemeineres gemeint ist, und auch Al-Qurtubî neigt dieser Meinung zu. Dies ist auch die Bedeutung der Aussage des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über das Fasten: ‚Wenn einer von euch fastet, so soll er nicht Rafath begehen‘“ (Al-Buchârî und Muslim).

Demnach bedeutet „Rafath“ im Hadîth: Beischlaf, seine Vorstufen und jede obszöne Sprache.

Wie am Tag, an dem seine Mutter ihn gebar“ bedeutet: ohne Sünde. Ibn Hadschar sagte: „Der Hadîth deutet darauf hin, dass sowohl kleine als auch große Sünden und Verfehlungen vergeben werden.“

Fisq“ bedeutet ursprünglich „herauskommen“. Man sagt: „Die reife Dattel kam (aus ihrer Haut) hervor (infasaqat)“. Wer den Gehorsam verlässt, wird daher als „Fâsiq“ (Sünder) bezeichnet. Hier bedeutet es das Begehen von Sünden, da es ein Verlassen des Gehorsams ist. Das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „und dabei keine Sünden begeht“ bedeutet: Ungehorsam, das Nichtbefolgen von Allâhs Befehlen und das Abweichen vom Weg der Wahrheit. Gemeint ist: Er überschreitet die Grenze der Rechtschaffenheit nicht. Er begeht keine Sünde, streitet nicht, diskutiert nicht und belästigt keinen Freund oder Gefährten.

Der Hadîth zeigt, dass der angenommene Haddsch ein Weg ist, der zu Allâhs Wohlgefallen führt. Das Ergebnis davon ist, dass der Diener zu den Bewohnern des Paradieses und der Glückseligkeit gehört und mit denjenigen zusammen ist, denen Allâh Seine Gnade erweist, nämlich den Propheten, den Wahrhaftigen, den Märtyrern und den Rechtschaffenen, und welch gute Gesellschaft das ist!

 

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