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1 Fatwâ

  • Der Geschäftsunfähige darf nicht frei über sein Erbe verfügen

    Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Barmherzigen! Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten! Bei Allâh! Bitte helft uns! Wenn wir einem charakterlich verdorbenen (drogenabhängigen) Jugendlichen sein islâmisch festgelegtes Erbe gäben, würde er noch verdorbener werden. Ist es islâmisch gesehen richtig,.. Weiter

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

    Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...

  • Die gottesdienstlichen Handlungen des Propheten während der Haddsch: Teil 1

    Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...

  • Die Pilgerfahrt (der Haddsch) - Teil 2

    Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...