Jemand ist gegen 6 Uhr am Abend gestorben. Er hat in seinem Testament verfügt, dass man ihn nicht in ein Kühlhaus legen darf. Muss jemand mit ihm im Zimmer bleiben oder darf man ihn allein liegen lassen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Dass der Verstorbene allein zuhause gelassen wird, halten einige Gelehrten für verwerflich. Wir kennen aber keinen Beweis im Qurân oder in der Sunna, auf den sie sich beziehen. Unter ihnen sind einige Hanbaliten. Der hanbalitische Imâm Al-Bahtawî berichtet von Imâm Al-Ahirî, dass er über den am Abend Verstorbenen gesagt hat: „Es ist verwerflich, ihn allein zuhause zu lassen. Seine Familie muss mit ihm übernachten.“
An-Nach‘î sagte: „Man pflegte ihn (den Verstorbenen) zuhause nicht allein zu lassen. Man sagte, der Satan könnte ansonsten mit ihm sein Spiel treiben.“
Wenn sie bei ihm übernachten, sind sie zu nichts verpflichtet.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...