Muss derjenige, der insgeheim einen Eid oder ein Gelübde ablegt, eine Sühne leisten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Bloß die Absicht oder die Entschlossenheit, etwas zu tun, erfordert keine Sühneleistung. Wenn man etwas Gutes beabsichtigt, soll man es trotzdem tun. Wer aber einen Eid ablegt, indem er z. B. eine Eidesformel benutzt und dann seinen Eid bricht, der ist nach Übereinstimmung der Gelehrten zur Sühneleistung verpflichtet.
Auch wenn jemand eine Formel des Gelübdes ausspricht, wie z. B.: „Ich gelobe Allâh, einen Tag zu fasten oder zu spenden oder Allâhs zu gedenken oder Ähnliches“, ist es ein Gelübde zum Gehorsam, das man erfüllen soll, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in einem Hadîth von Âischa sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein. Und wer gelobt, Allâh gegenüber ungehorsam zu sein, der soll Ihm nicht ungehorsam sein.“ (Überliefert von Al-Buchârî.)
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...