Ist die Tatsache, dass sich eine schwangere Frau tagsüber im Ramadân übergibt, schon ausreichend dafür, dass ihr Fasten ungültig wird?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Daran, dass absichtliches Übergeben das Fasten ungültig werden lässt, gibt es keinen Zweifel, gleich ob dies ein Mann tut oder eine Frau und gleich ob die Frau schwanger ist oder nicht. Wer so etwas getan hat, muss einen Tag nachfasten. Denn Ahmad, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî und auch andere überliefern, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Wen das Erbrechen überkommt, der muss nicht [das Fasten] nachholen. Wer sich jedoch absichtlich zum Erbrechen bringt, der muss das Fasten nachholen!“
Das unabsichtliche Erbrechen macht das Fasten nicht ungültig.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...