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Rechtsnorm dafür, der Mutter Zäpfchen einzuführen

Frage

Wie lautet die Rechtsnorm dafür, dass ich meiner Mutter Waschlappen und Damenbinden kaufe und ihr Zäpfchen einführe?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Der Kauf ihrer persönlichen Bedarfsgegenstände wie Damenbinden etc. ist bedenkenlos. Du musst dies aus Frömmigkeit ihr gegenüber tun, wenn sie es von dir fordert.

Die Zäpfchen darfst du ihr aber nur einführen, wenn es unbedingt notwendig ist, weil man dadurch den strengstens zu bedeckenden Schambereich berührt oder sieht. Du darfst dies nicht tun, wenn keine Notwendigkeit besteht, dass sie es etwa nicht selbst verrichten kann, keine Frau findet, die dies übernimmt und es zur Behandlung etc. benötigt. Wenn eine Notwendigkeit vorliegt, ist es erlaubt. Man muss sich darauf beschränken, die Stelle zu berühren oder anzusehen.

Und Allâh weiß es am besten!

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