Wenn ein Verwandter von mir stirbt, dem ein künstliches Auge eingepflanzt wurde, muss er damit beerdigt werden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist in der Scharîa wohlbekannt, dass die Würde des Muslims respektiert werden muss, egal ob er am Leben oder verstorben ist. Deshalb darf man seine Würde nicht verletzen. Hat der Verstorbene ein künstliches Auge, dann darf dieses von ihm vor der Beerdigung nicht entfernt werden, sondern er muss damit beerdigt werden, denn die Entfernung führt zum hässlichen Aussehen, was der Verstorbene selbst durch dieses Auge vermeiden wollte.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...