Ein Mann besitzt mit seinen Geschwistern zusammen Felder, die er als Bevollmächtigter an andere Menschen vermietet. Den Erlös aus der Miete teilt er dem islâmischen Recht gemäß mit den Erben.
Eines Jahres vermietete er diese Felder und benahm sich wie erwähnt, nahm aber einen Teil der Felder für sich und bewirtschaftete sie auf seine Kosten. Im Jahr darauf erntete er gut und erwirtschaftete einen großen Betrag, den er in islâmisch erlaubte Angelegenheiten investierte.
Daraus hat er dann eine große Summe verdient. Sein Sohn stellt nun die Frage, ob es ihm erlaubt ist, einen Teil dieser Geldsumme für seine Heirat oder etwas Anderes auszugeben. Übrigens ist dieser Sohn arbeitslos und kümmert sich um seinen Vater und versorgt ihn, da er ein betagter Greis ist.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Schauen wir zuerst einmal, wie der Vater mit diesem Teil der Felder umgegangen ist, als er ihn für sich alleine kultivierte! Der Vater ist nur ein Bevollmächtigter, der laut den Rechtsgelehrten nichts machen und nicht mit diesen Feldern umgehen darf, ohne dass es ihm diejenigen, die ihm diese Vollmacht gaben, erlauben.
So hat ihn der Vater in dieser Hinsicht missbraucht. Auch wenn er diesen Teil an sich selbst vermietetet hat, so ist dies auch ein Missbrauch dieser Vollmacht, denn ein Bevollmächtigter darf laut einigen Rechtsgelehrten nicht an sich selbst vermieten. Folglich sollte dieser Mann dieses Angelegenheit bereuen und aufgeben.
Er muss jedem Erben den verdienten Anteil der Mietgelder und den durch diese Investition erwirtschafteten Gewinn zurückgeben, ansonsten vermischt sich Geld aus erlaubten und verbotenen Quellen.
Der Sohn darf jedoch kein Geld von seinem Vater ohne dessen Erlaubnis nehmen. Selbst wenn er sich um ihn kümmert, reicht dies nicht als Grund. Einigen Rechtsgelehrten zufolge kann er mehr Geld als seine Geschwister erhalten - falls er Geschwister hat -, wenn es nötig ist. Und wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass man nichts von diesem Geld nehmen sollte, da es teilweise aus erlaubten und verbotenen Quellen stammt.
Allâh weiß es am besten!
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