Im Ramadân brach ich an sechs Tagen auf Grund der Menstruation mein Fasten. Dann beabsichtigte ich am Tag nach dem Fest des Fastenbrechens, also am 2. Schawwâl, das Fasten nachzuholen. Ich vermutete allerdings, dass die Regel eintreffen werde. Ich entschloss mich dennoch dazu, das Fasten zu beabsichtigen. Ich fastete also wirklich und um zwölf Uhr mittags setzte die Menstruation ein. Muss ich diesen Tag fasten, so dass es sechs anstatt sieben Tage sind, die ich nachholen muss? Oder muss ich nur sechs Tage nachholen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du musst nur die Tage nachholen, an denen du im Ramadân dein Fasten gebrochen hast. Das sind sechs Tage.
Den Tag, an dem dich die Menstruation ereilte, als du einen der sechs Tage nachholen wolltest, musst du nicht nachholen.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...