Ist es erlaubt, den Sa´î auf den siebten Tag von Dhû Al-Hiddscha - oder davor -vorzuziehen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wer die Haddsch-Form Ifrâd oder Qirân vollzieht, der sollte den Sa´î besser direkt nach dem Tawâf Al-Qudûm vollziehen, egal ob am siebten Tag oder vorher. Wer die Haddsch-Form Tamattu´ vollzieht, der legt den Ihrâm erst für die ´Umra an und beginnt nach deren Beendigung den Ihrâm für den Haddsch zu dessen vorgeschriebenen Zeit. Es ist ihm also in diesem Fall nicht erlaubt, den Sa´î vorzuziehen, er muss ihn nach dem Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf des Haddsch) verrichten. Den Tawâf Al-Ifâda darf man auf keinen Fall vor dem Opferfesttag verrichten, sei es im Ifrâd, Qirân oder Tamattu´.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...