Ich habe das Opfertier 15 Tage vor dem Schlachttag erworben. Ist dies erlaubt?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Opfertier zwei oder mehr Wochen vor dem Tag des Opferfests zu erwerben ist völlig unbedenklich. In den Sahîh-Werken steht, dass die Prophetengefährten ihre Opfertiere bereits in Madîna mästeten. Dies deutet darauf hin, dass sie sich einige Zeit vor dem Schlachttag in ihrem Besitz befanden. Weiterhin kennen wir keinen Gelehrten, der den Kauf der Opfertiere auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte.
Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus,...
Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt...
Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...